Der TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser bietet Schutz für Anlagen der erneuerbaren Energien am versicherten Gebäude.
Versichert sind folgende auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück vorhandenen Anlagen der erneuerbaren Energien:
a) Photovoltaikanlagen, soweit sie
aa) auf/an dem versicherten Gebäude,
bb) auf dem Dach einer mitversicherten Garage/Carport gemäß Nr. 1 a) bb) oder
cc) auf dem Dach mitversicherter Nebengebäude gemäß Nr .1 a) cc)
befestigt sind.
Dies gilt auch, wenn diese ohne feste Verbindung zum Gebäude von einem Fachbetrieb an einem festen Standort aufgestellt und ihre Standfestigkeit durch ihr Eigengewicht und ihre Art der Konstruktion gewährleistet wird (Auflast- und Eigenlastsysteme);
b) Solarthermieanlagen, soweit sie
aa) auf/an dem versicherten Gebäude,
bb) auf dem Dach einer mitversicherten Garage/ Carport gemäß Nr. 1 a) bb) oder
cc) auf dem Dach mitversicherter Nebengebäude gemäß Nr.1 a) cc)
befestigt sind.
Dies gilt auch, wenn diese ohne feste Verbindung zum Gebäude von einem Fachbetrieb an einem festen Standort aufgestellt und ihre Standfestigkeit durch ihr Eigengewicht und ihre Art der Konstruktion gewährleistet wird (Auflast- und Eigenlastsysteme);
c) oberflächennahe Geothermieanlagen;
d) sonstige Wärmepumpenanlagen.
Zu den vorgenannten Anlagen der erneuerbaren Energien gehören auch alle
- notwendigen Komponenten, soweit sich diese auf dem Versicherungsgrundstück befinden und soweit sie betriebsfertig sind. Betriebsfertig ist eine mitversicherte Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und Abnahme und, soweit vorgesehen nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes der Sachen innerhalb des Versicherungsortes.
- dazugehörigen Teile, soweit sich diese auf dem Versicherungsgrundstück befinden, wie z. B. Befestigungselemente, Fundamente versicherter Sachen, Laderegler, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Module, Montagesets, Montagerahmen, Speichereinheiten, Temperaturfühler, Trafos, Überspannungsschutzeinrichtungen, Verkabelung und Leitungen, Verteilerkästen, Wechselrichter und Zähler aller Art.
Nicht versicherte Sachen:
Die unter Nr. 2 sowie Nr. 3 und Nr. 5 aufgeführten und dort versicherten Sachen oder Sachteile sind hierüber nicht versichert.
Weitere Anlagen der erneuerbaren Energien – ausgenommen die nach Nr. 4 versicherten Anlagen
Versichert sind auch die auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück vorhandenen, aber nicht nach Nr. 4 versicherten Anlagen der erneuerbaren Energien:
a) Photovoltaikanlagen.
Dies gilt auch, wenn diese ohne feste Verbindung zum Grund und Boden von einem Fachbetrieb an einem festen Standort aufgestellt und ihre Standfestigkeit durch ihr Eigengewicht und ihre Art der Konstruktion gewährleistet wird (Auflast- und Eigenlastsysteme);
b) Solarthermieanlagen.
Dies gilt auch, wenn diese ohne feste Verbindung zum Grund und Boden von einem Fachbetrieb an einem festen Standort aufgestellt und ihre Standfestigkeit durch ihr Eigengewicht und ihre Art der Konstruktion gewährleistet wird (Auflast- und Eigenlastsysteme);
c) Geothermieanlagen.
Zu den vorgenannten Anlagen der erneuerbaren Energien gehören auch alle
- notwendigen Komponenten, soweit sich diese auf dem Versicherungsgrundstück befinden und soweit sie betriebsfertig sind. Betriebsfertig ist eine mitversicherte Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und Abnahme und, soweit vorgesehen nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes der Sachen innerhalb des Versicherungsortes.
- dazugehörigen Teile, soweit sich diese auf dem Versicherungsgrundstück befinden, wie z. B. Befestigungselemente, Fundamente versicherter Sachen, Laderegler, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Module, Montagesets, Montagerahmen, Speichereinheiten, Temperaturfühler, Trafos, Überspannungsschutzeinrichtungen, Verkabelung und Leitungen, Verteilerkästen, Wechselrichter und Zähler aller Art.
Nicht versicherte Sachen:
Die unter Nr. 2 bis Nr. 4 aufgeführten und dort versicherten Sachen oder Sachteile sind hierüber nicht versichert.