Der TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser bietet Schutz für im und am Gebäude angebrachte technische Anlagen und Geräte.
Versichert sind auch
a) im und am Gebäude angebrachte sowie auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück vorhandene technische Anlagen und Geräte, die Bestandteile von Gebäuden sein können, wie
- Antennen-, Satellitenanlagen,
- Fernsprech- und Telekommunikationsanlagen ohne Endgeräte,
- Feuer-, Einbruch-, Gasmeldeanlagen,
- Gas-, Elektroanlagen ohne Endgeräte,
- Gegensprechanlagen,
- Hebeanlagen,
- Heizungs- und Warmwasseranlagen für die Verbrennung von nachwachsenden Rohstoffen (CO2-Neutral),
- Heizungs- und Warmwasseranlagen, die den aktuellen Abgasnormen für Wohngebäude entsprechen,
- Klima- und Beschattungsanlagen,
- Klingelanlagen,
- Raumbelüftungsanlagen,
- Rollladen-, Markisen- und Garagentorantriebe,
- sogenannte „Smart-Home-Einrichtungen“ ohne Endgeräte,
- Technik von Aufzügen, Schwimmbädern, Schwimmbecken, Whirlpools, Saunen oder Dampfbädern, Springbrunnen, Regenwassernutzungsanlagen,
- Überwachungskameras.
Zu den vorgenannten technischen Anlagen und Geräten gehören auch alle
- notwendigen Komponenten, soweit sich diese auf dem Versicherungsgrundstück befinden und soweit sie betriebsfertig sind. Betriebsfertig ist eine mitversicherte Sache, sobald sie nach beendeter Erprobung und Abnahme und, soweit vorgesehen nach beendetem Probebetrieb entweder zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Versicherungsschutz nicht. Dies gilt auch während einer De- oder Remontage sowie während eines Transportes der Sachen innerhalb des Versicherungsortes.
- dazugehörigen Teile, soweit sich diese auf dem Versicherungsgrundstück befinden, wie z. B. Befestigungselemente, Fundamente versicherter Sachen, Laderegler, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Module, Montagesets, Montagerahmen, Speichereinheiten, Temperaturfühler, Trafos, Überspannungsschutzeinrichtungen, Verkabelung und Leitungen, Verteilerkästen, Wechselrichter und Zähler aller Art.
b) Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare Informationen), wenn sie vom Benutzer nicht auswechselbar sind (z. B. Festplatten jeder Art).
c) Nicht versicherte Sachen Die unter Nr. 2 sowie Nr. 4 und Nr. 5 aufgeführten und dort versicherten Sachen oder Sachteile sind hierüber nicht versichert.