Der TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser umfasst Schutz für Gebäude- und Grundstücksbestandteile sowie für Gebäudezubehör.
a) Versichert sind die auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsgrundstück vorhandenen, zum versicherten Gebäude und Grundstück gehörenden Sachen und deren Zubehör (Definition siehe Nr. 6). Wie insbesondere:
- Aufzüge,
- außen angebrachte Sachen, soweit der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt,
- Bänke,
- Brennstoffvorräte für Sammelheizungen,
- Briefkastenanlagen,
- Brunnenanlagen,
- Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind,
- Fahrradunterstand, Fahrradständer,
- festmontierte Spielplatzeinrichtungen,
- Fäkalienanlagen / Kläranlagen,
- Freisitze,
- Garten- oder Grillkamine,
- Gas- und Öltanks,
- Gemeinschaftswaschmaschinen und -trockner,
- Grundstückseinfriedungen (auch Hecken),
- Hauswasserver- und -entsorgungen inklusive Zisternenanlagen,
- Hof- und Gehwegbefestigungen,
- Hundehütten, -zwinger,
- Heizungs- und Warmwasseranlagen, soweit nicht unter Nr. 3 bis 5 mitversichert,
- Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder sonstige elektrisch betriebene Geräte, soweit der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt,
- Leuchtröhren- und Beleuchtungsanlagen, Lampen,
- Markisen,
- Müllboxen/Mülltonnen,
- nachträglich in das versicherte Gebäude eingefügte/ausgetauschte Sachen, die ein Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und daher hierfür die Gefahr trägt,
- Pavillons - fest installierte,
- Papierkörbe - fest installierte,
- Pergolen - fest installierte,
- Regenwassernutzungsanlagen (z. B. Zisternen),
- Sachen, die künftig in das Gebäude eingefügt werden sollen (z. B. Vorräte an Fliesen, Bodenbelägen, Tapeten),
- Sanitäranlagen,
- Schaukästen, Vitrinen,
- Schilder, Transparente,
- Schutz- und Trennwände,
- Schwimmbäder, Schwimmbecken, Whirlpools,
- Saunen, Dampfbäder,
- Springbrunnen,
- Ständer, Masten, elektrische Freileitungen, Fahnenstangen,
- Terrassen,
- Überdachungen,
- vom Mieter ausgebaute und innerhalb des Gebäudes eingelagerte versicherte Sachen (z. B. Einbaumöbel, Türen),
- Wandverkleidungen, Bodenbeläge,
- Wasser-, Gas-, Elektrizitäts- und Wärmezähler,
- Wäschespinnen, Wäsche- und Trockenstangen (sofern fest im Boden verankert),
- Wege- und Gartenbeleuchtungen.
b) Versichert sind Hausratbestandteile, die den Charakter von Gebäudebestandteilen einnehmen, sofern der Eigentümer diese auf seine Kosten dem Mieter zur Verfügung gestellt hat. Dies sind insbesondere
- Modul- bzw. Anbauküchen inkl. dazugehöriger Einbaugeräte (z. B. Herd, Mikrowelle, Geschirrspüler, Waschmaschine),
- lose, vollflächig verlegte Bodenbeläge (z. B. Teppichboden, schwimmend verlegtes Parkett/Laminat)
- mobile elektrische Heiz-, Kamingeräte.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall und je Wohn-/Gewerbeeinheit auf 5.000,- Euro begrenzt.
c) Nicht versicherte Sachen Die unter Nr. 3 bis Nr. 5 aufgeführten und dort versicherten Sachen oder Sachteile sind hierüber nicht versichert.