Im TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser sind bestimmte Leitungswasserschäden nicht versichert und unterliegen Ausschlüssen.
a) Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch
aa) Regenwasser aus außenliegenden Regenrohren,
bb) Plansch- oder Reinigungswasser,
cc) Schwamm,
dd) Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau, es sei denn, es handelt sich um Leitungswasserschäden durch einen hierdurch verursachten Rohrbruch,
ee) Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch,
ff) Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Nr. 3 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat,
gg) Brand, Blitzschlag, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung,
hh) Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes,
ii) Sturm, Hagel,
jj) Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen mobilen Behältnissen.
b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.