Der TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser bietet Schutz bei Bruchschäden außerhalb von Gebäuden gemäß den Versicherungsbedingungen.
Der Versicherer leistet Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den
a) Zuleitungsrohren der Wasserversorgung,
b) Rohren der Heizungs- und Klimaanlagen,
c) Rohren von Anlagen der erneuerbaren Energien (z. B. Solarthermie, Geothermie-, Wärmepumpenanlagen, Photovoltaikanlagen) (außer Windkraftanlagen) oder bioenergetischen Anlagen,
d) Rohren von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,
e) Rohren von Gasleitungen,
f) Rohren von Schwimmbecken,
g) Rohren von Regenwassernutzungsanlagen (z. B. Zisternen), soweit der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.
h) Ableitungsrohren der Wasserversorgung sowie Rohren von Fäkalien-/Kläranlagen, soweit
aa) diese Rohre der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und
bb) der Versicherungsnehmer für diese Rohre die Gefahr trägt und
cc) die Reparaturkosten nicht durch das Versorgungsunternehmen oder sonstige Dritte zu tragen sind.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 5.000,- Euro begrenzt.
Der Top Plus Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser deckt Leitungswasser-Bruchschäden außerhalb von Gebäuden an Regen- und Lüftungsrohren ab.
Der Versicherer leistet Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an
a) Regenrohren und
b) Rohren der Lüftungsanlagen, soweit der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.
Der Top Plus Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser umfasst Leitungswasser-Bruchschäden außerhalb von Gebäuden an Ableitungsrohren.
Der Versicherer leistet Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an den Ableitungsrohren der Wasserversorgung sowie Rohren von Fäkalienanlagen/Kläranlagen soweit
aa) diese Rohre der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen,
bb) der Versicherungsnehmer für diese Rohre die Gefahr trägt,
cc) die Reparaturkosten nicht durch das Versorgungsunternehmen oder sonstige Dritte zu tragen sind.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 10.000,- Euro begrenzt.