Der TOP-Tarif der Domcura Gebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser beinhaltet den Aus- und Wiedereinschluss von Terrorakten nach geltenden Regelungen.
a) Ausschluss Terrorakte
Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen und unabhängig etwaiger abweichender Bestimmungen (ausgenommen Ziffer b)) gelten Schäden durch Terrorakte sowie Kosten jeder Art im Zusammenhang mit Terrorakten als ausgeschlossen.
Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer, ideologischer oder ähnlicher Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu nehmen.
b) Wiedereinschluss Terrorakte
Soweit der Neubauwert des Gebäudes 10.000.000,- Euro nicht übersteigt, gelten abweichend von Ziffer a) und nur im Rahmen der Bestimmungen dieses Vertrages Sachschäden und Kosten durch Terrorakte nach weiterer Maßgabe der folgenden Bestimmungen als versichert:
aa) Der Sachschaden muss sich in der Bundesrepublik Deutschland ereignen.
bb) Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden an versicherten Sachen sowie Kosten jeder Art durch
- Kontamination durch chemische oder biologische Substanzen; Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit die Kontamination durch Brand oder Explosion verursacht wird.
- Ausfall von Versorgungsleistungen (z. B. Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation); Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit der Ausfall der Versorgungsleistungen durch Brand oder Explosion verursacht wird und der Terrorakt auf einem im Versicherungsvertrag namentlich benannten Versicherungsort begangen wird.
cc) Der Wiedereinschluss von Schäden durch Terrorakte kann vom Versicherungsnehmer oder Versicherer jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung wird 30 Tage nach Zugang wirksam.
dd) Als Jahreshöchstentschädigung gilt ein Neubauwert von insgesamt maximal 10.000.000,- Euro.