Die Domcura Rechtsschutz informiert über Wartezeiten nach Abschluss des Vertrags, um rechtlichen Schutz gezielt zu planen.
Generell haben wir eine Wartezeit von 3 Monaten. Es gibt jedoch Ausnahmen:
Keine Wartezeit gilt beim Schadenersatz-, Disziplinar-, Standes-, Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht- sowie Opfer-Rechtsschutz.
3 Monate Wartezeit greift beim Arbeits-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, allgemeinen Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtschutz vor Gerichten (nicht in Steuer-Bußgeldverfahren), Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz.
6 Monate Wartezeit gelten für Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testamentserstellung.