Die Domcura Rechtsschutz bietet verschiedene Optionen zur Selbstbeteiligung, um den individuellen Versicherungsschutz an persönliche Bedürfnisse anzupassen.
Wird eine Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall vereinbart, kommt sie bei mehreren Rechtsschutzfällen aufgrund eines einzigen Ereignisses nur einmal zur Anwendung (wenn z. B. bei einem Verkehrsunfall gegen den Versicherungsnehmer ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet wird und er gleichzeitig Schadenersatzansprüche geltend macht).
Eine an sich vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt
- bei der telefonischen Rechtsberatung und der Online-Rechtsberatung
- bei der Konfliktlösung im Wege der Mediation
- beim Arbeits-Rechtsschutz für Aufhebungsvereinbarungen und im Insolvenzfall des Arbeitgebers
- beim Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
- beim Rechtsschutz für Betreuungsanordnungen
- bei Erledigung der Rechtsangelegenheit mit der Erstberatung
- beim Rechtsschutz für Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament
- beim Internet-Rechtsschutz wegen Abmahnungen aufgrund behaupteter Urheberrechtsverstöße
- bei im Ausland eingetretenen Rechtsschutzfällen, soweit Gebühren bei einem ausländischen Rechtsanwalt anfallen.
Beim Topschutz entfällt die Selbstbeteiligung nach Ablauf von fünf schadenfreien Jahren für den ersten danach gemeldeten Rechtsschutzfall, für den der Versicherer eintrittspflichtig ist, einmalig.