Die Domcura Rechtsschutz legt keine Altersgrenze für die Mitversicherung von Kindern fest, um den familiären rechtlichen Schutz zu gewährleisten.
Eine Altersbegrenzung gibt es hier nicht. Volljährige Kinder sind mitversichert solange sie unverheiratet sind bzw. nicht in einer eingetragenen oder nicht ehelichen Lebenspartnerschaft leben, bis zur Aufnahme einer auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit mit einem leistungsbezogenen Entgelt.