Die Domcura Rechtsschutz erläutert, wie der Vertrag bei Arbeitslosigkeit beitragsfrei bleibt und welche Voraussetzungen dafür gelten.
In beiden Tarifen wird der Vertrag beitragsfrei gestellt. Der Versicherungsschutz bleibt weiterhin bestehen. Hier müssen die Voraussetzungen erfüllt sein, die in den Vertragsgrundlagen unter §10b (ARB 2019) aufgeführt sind.