Bei der Domcura Unfallversicherung sind Unfälle durch die Herstellung und den Gebrauch von Feuerwerkskörpern durch Kinder mitversichert – und zwar bis zu einem Alter von 18 Jahren. Erfahren Sie hier, wie dieser Schutz konkret geregelt ist.
Unfälle durch Herstellung und Gebrauch von Feuerwerkskörpern sind bis zum Alter von 18 Jahren (Kinder) mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Verletzt sich ein Kind bei der Herstellung oder beim Gebrauch von Feuerwerkskörpern, greift der Versicherungsschutz. Diese Mitversicherung gilt, solange das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.
Häufige Fragen
Sind Unfälle mit Feuerwerkskörpern bei Kindern mitversichert?
Ja. Unfälle durch die Herstellung und den Gebrauch von Feuerwerkskörpern sind mitversichert.
Bis zu welchem Alter gilt der Schutz?
Der Schutz gilt bis zum Alter von 18 Jahren (Kinder).
Ist auch die Herstellung von Feuerwerkskörpern eingeschlossen?
Ja. Sowohl die Herstellung als auch der Gebrauch von Feuerwerkskörpern sind bis zum Alter von 18 Jahren mitversichert.
Gilt der Schutz auch nach dem 18. Geburtstag?
Die Mitversicherung ist für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren vorgesehen. Ob darüber hinaus Schutz besteht, hängt vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.