Wer in der Domcura Unfallversicherung seiner Leidenschaft für Extremsport nachgeht, ist auf der sicheren Seite: Solche Hobbies sind mitversichert, sofern es sich um ein reines Hobby handelt. Was das konkret bedeutet, erfahren Sie hier.
Hobbies im Bereich des Extremsports sind mitversichert, sofern es sich um ein reines Hobby handelt.
Was bedeutet das konkret?
Üben Sie Extremsport ausschließlich als Freizeitbeschäftigung aus, besteht Versicherungsschutz. Entscheidend ist, dass es sich um ein reines Hobby handelt und nicht um eine gewerbliche oder berufliche Ausübung.
Häufige Fragen
Sind Extremsport-Hobbies mitversichert?
Ja, Hobbies im Bereich des Extremsports sind mitversichert, sofern es sich um ein reines Hobby handelt.
Welche Voraussetzung gilt für den Versicherungsschutz?
Der Extremsport muss als reines Hobby ausgeübt werden, damit er mitversichert ist.
Was gilt, wenn Extremsport nicht als reines Hobby ausgeübt wird?
Der Versicherungsschutz gilt für Extremsport als reines Hobby. Für andere Fälle hängt es vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.