Die Domcura Privathaftpflicht klärt, was passiert nach Tod des Versicherungsnehmers mit den Angehörigen und welche Absicherung besteht in solchen Fällen.
Nach dem Tod des Versicherungsnehmers besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz für den mitversicherten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner des Versicherungsnehmers und/oder unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder des Versicherungsnehmers bis zum nächsten Prämienfälligkeitstermin fort.
Wird die nächste Prämienrechnung durch den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner beglichen, so wird dieser Versicherungsnehmer.