Mit der Forderungsausfalldeckung der Domcura Privathaftpflicht sind Versicherte auch dann geschützt, wenn sie von einer Person ohne eigene Privathaftpflichtversicherung geschädigt werden und der Schädiger den Schaden nicht begleichen kann. In diesem Fall übernimmt die eigene Privathaftpflicht den Schaden bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Wird der Versicherungsnehmer von einer Person ohne Privathaftpflichtversicherung (PHV) geschädigt, und kann der Schädiger den Schaden nicht begleichen, trägt die eigene PHV den Schaden.
Die Höchstentschädigung ist die Deckungssumme (Hinweis auf Schadenersatzrechtsschutz).
Was bedeutet das konkret?
Die Forderungsausfalldeckung springt ein, wenn Sie durch eine andere Person zu Schaden kommen, diese aber keine Privathaftpflichtversicherung hat und den Schaden selbst nicht bezahlen kann. Dann tritt Ihre eigene Privathaftpflicht ein. Die maximale Leistung entspricht dabei Ihrer vereinbarten Deckungssumme.
Häufige Fragen
Was ist die Forderungsausfalldeckung?
Sie greift, wenn der Versicherungsnehmer von einer Person ohne Privathaftpflichtversicherung geschädigt wird und der Schädiger den Schaden nicht begleichen kann. In diesem Fall trägt die eigene Privathaftpflicht den Schaden.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Höchstentschädigung entspricht der vereinbarten Deckungssumme.
Wer muss den Schaden zunächst begleichen?
Zunächst ist der Schädiger für den Schaden verantwortlich. Kann dieser den Schaden nicht begleichen und hat keine Privathaftpflichtversicherung, trägt die eigene Privathaftpflicht den Schaden.
Gibt es einen Zusammenhang mit dem Schadenersatzrechtsschutz?
Ja, im Zusammenhang mit der Höchstentschädigung wird auf den Schadenersatzrechtsschutz hingewiesen.