Die Domcura Hausratversicherung für Einfamilienhäuser definiert Wohn- und Nutzfläche und erklärt deren Bedeutung für den Versicherungsschutz.
Für die Berechnung der Wohn- und Nutzfläche gilt folgende Regelung:
Die Wohn- und Nutzfläche ist den Bauunterlagen oder dem Kaufvertrag zu entnehmen, sofern diese den aktuellen Ausbauzustand wiedergeben. Liegen entsprechende Unterlagen nicht vor, so kann die Ermittlung der Wohn- und Nutzfläche ebenfalls durch Sachverständige, Fachbetriebe, Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder Nutzungsfläche nach DIN 277 erfolgen.
Alternativ hierzu ist die Wohn- und Nutzfläche definiert als die zu Wohn- oder Gewerbezwecken nutzbare Grundfläche aller Räume des versicherten Objektes (Dachschrägen reduzieren diese Fläche nicht). Hierzu zählen auch Hobbyräume (z. B. Partyraum, Fitnessraum, Werkstatt), Wintergärten, Saunen und zu gewerblichen Zwecken genutzte Lagerräume.
Nicht zur Wohnfläche zählen:
- Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen, Dachgärten
- Garagen und Carports,
- Abstellräume
- Waschküchen, Heizungs-, Wirtschafts- und Trockenräume
- nicht ausgebaute Dach- und Kellergeschosse.
Eine Mischnutzung der vorgenannten Raumflächen wird vollumfänglich der Wohn- und Nutzfläche zugerechnet.