Wenn ein Versicherungsfall die Gartenanlage eines Einfamilienhauses beschädigt, übernimmt die Domcura Hausratversicherung im Top-Schutz die notwendigen Kosten für die Wiederherstellung und Wiederbepflanzung gärtnerischer Anlagen am Versicherungsort in unbegrenzter Höhe.
Bei der Wiederherstellung gärtnerischer Anlagen muss ein Versicherungsfall vorausgegangen sein.
Es werden im Top-Schutz die notwendigen Kosten für die Wiederherstellung und / oder Wiederbepflanzung gärtnerischer Anlagen auf dem Versicherungsort in unbegrenzter Höhe entschädigt.
Was bedeutet das konkret?
Wird der Garten deines Einfamilienhauses durch ein versichertes Ereignis beschädigt, kannst du im Top-Schutz die Kosten erstattet bekommen, um die Gartenanlage wiederherzustellen oder neu zu bepflanzen. Voraussetzung ist, dass zuvor ein Versicherungsfall eingetreten ist.
Häufige Fragen
Was ist Voraussetzung für die Wiederherstellung gärtnerischer Anlagen?
Für die Wiederherstellung gärtnerischer Anlagen muss ein Versicherungsfall vorausgegangen sein.
In welchem Tarif werden die Kosten übernommen?
Die notwendigen Kosten für die Wiederherstellung und / oder Wiederbepflanzung gärtnerischer Anlagen werden im Top-Schutz entschädigt.
Bis zu welcher Höhe werden die Kosten erstattet?
Die notwendigen Kosten werden auf dem Versicherungsort in unbegrenzter Höhe entschädigt.
Welche Maßnahmen sind abgedeckt?
Abgedeckt sind die notwendigen Kosten für die Wiederherstellung und / oder Wiederbepflanzung gärtnerischer Anlagen auf dem Versicherungsort.