Die Domcura Hausratversicherung für Einfamilienhäuser erläutert die Bedeutung unbenannter Gefahren und deren Einfluss auf den Versicherungsschutz für Immobilienbesitzer.
Im Standard-, Komfort- und Top-Schutz unser Gebäudeversicherung werden ganz bestimmte Gefahren, wie z. B. Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm, Hagel usw., benannt und versichert. Wird ergänzend der Baustein „Unbenannte Gefahren“ eingeschlossen, erhält der Kunde eine sogenannte „Unbenannte Gefahren-Deckung“. Hierdurch erweitert sich der Versicherungsschutz auch auf jegliche unvorhersehbare Zerstörungen und Beschädigungen der versicherten Sachen. Unter Berücksichtigung der im Bedingungswerk bezeichneten Ausschlüsse ist der Kunden nun gegen nahezu alle möglichen Eventualitäten geschützt
Folgende Schadenbeispiele hierzu:
Dem Versicherungsnehmer fällt eine schwere Skulptur aus der Hand. Diese rollt die Holztreppe herunter und hinterlässt auf diversen Stufen erhebliche Druckschäden. Teile der Treppe müssen abgeschliffen, repariert bzw. ausgetauscht werden.
Ein Wildschwein verschafft sich durch eine offenstehende Terrassentür Eintritt ins Haus. Es bricht in Panik aus und zerstört eine Zimmertür sowie den Parkettboden im Wohnzimmer.