In der Domcura Wohngebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser spielt die Schutzeinrichtung für Rückstau eine wichtige Rolle: Trägt der Versicherungsnehmer die Gefahr, müssen die Rückstausicherungen gemäß der jeweils geltenden Landesbauordnung stets funktionsbereit gehalten werden.
Die Rückstausicherungen müssen – sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt – gemäß der jeweils geltenden Landesbauordnung stets funktionsbereit gehalten werden.
Was bedeutet das konkret?
Ist der Versicherungsnehmer für die Rückstausicherung verantwortlich, sollte diese jederzeit einsatzbereit sein. Maßgeblich ist dabei die Landesbauordnung, die im jeweiligen Bundesland gilt. Diese Angabe ist eine unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht den Blick in die gültigen Bedingungen.
Häufige Fragen
Müssen Rückstausicherungen funktionsbereit gehalten werden?
Ja. Sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt, müssen die Rückstausicherungen stets funktionsbereit gehalten werden.
Welche Vorgabe ist für die Funktionsbereitschaft maßgeblich?
Maßgeblich ist die jeweils geltende Landesbauordnung.
Wann greift diese Pflicht zur Funktionsbereitschaft?
Die Pflicht greift, wenn der Versicherungsnehmer für die Rückstausicherungen die Gefahr trägt.
Gilt für jedes Bundesland dieselbe Landesbauordnung?
Es ist die jeweils geltende Landesbauordnung maßgeblich. Weitere Einzelheiten hängen vom konkraten Tarif- und Bedingungswerk ab.