Bei der Domcura Wohngebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser sind Rückstauschäden ein wichtiger Baustein: Erfahren Sie, wann ein Rückstau vorliegt, wie Wasser bestimmungswidrig austritt und welche Selbstbeteiligung Eigentümer je Schadenfall tragen.
Wann liegt ein Rückstau vor:
Rückstau liegt vor, wenn Wasser bestimmungswidrig aus dem gebäudeeigenen Rohrsystem oder dessen zugehörigen Einrichtungen austritt. Ursache dafür ist:
- Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern
- Witterungsniederschläge
Selbstbeteiligung:
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 1.000,00 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Von einem Rückstau spricht man, wenn Wasser nicht auf dem vorgesehenen Weg abfließt, sondern verkehrt herum aus dem hauseigenen Rohrsystem oder den dazugehörigen Einrichtungen ins Gebäude gelangt. Auslöser können über die Ufer getretene Gewässer oder starke Niederschläge sein. Im Schadenfall beteiligen sich die Eigentümer mit einem festen Betrag selbst an den Kosten.
Häufige Fragen
Was versteht man unter einem Rückstauschaden?
Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser bestimmungswidrig aus dem gebäudeeigenen Rohrsystem oder dessen zugehörigen Einrichtungen austritt.
Welche Ursachen kann ein Rückstau haben?
Als Ursachen kommen die Ausuferung von oberirdischen stehenden oder fließenden Gewässern sowie Witterungsniederschläge in Betracht.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei einem Rückstauschaden?
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 1.000,00 EUR.
Für welchen Gebäudetyp gilt dieser Schutz?
Die Regelung bezieht sich auf die Wohngebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser.