Bei der Domcura Wohngebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser lässt sich eine vertragliche Selbstbeteiligung (SB) in den Vertrag einschließen. Was das bedeutet und wie sich eine solche Selbstbeteiligung auf Ihren Schutz auswirkt, erfahren Sie hier im Überblick.
Der Einschluss einer vertraglichen Selbstbeteiligung (SB) ist möglich.
Was bedeutet das konkret?
Eine vertragliche Selbstbeteiligung ist der Anteil eines Schadens, den Sie im Schadenfall selbst tragen. Bei der Wohngebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser kann eine solche Selbstbeteiligung in den Vertrag aufgenommen werden. Diese Angabe dient als unverbindliche Lesehilfe und ergänzt keine über den Sachinhalt hinausgehenden Werte.
Häufige Fragen
Ist bei der Wohngebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser eine vertragliche Selbstbeteiligung möglich?
Ja, der Einschluss einer vertraglichen Selbstbeteiligung (SB) ist möglich.
Was ist eine vertragliche Selbstbeteiligung (SB)?
Die vertragliche Selbstbeteiligung (SB) ist eine vertraglich vereinbarte Regelung, die in die Wohngebäudeversicherung für Mehrfamilienhäuser eingeschlossen werden kann.
In welcher Höhe kann die Selbstbeteiligung vereinbart werden?
Das hängt vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.