Wer bei DOMCURA eine Hausrat-Fahrraddiebstahlversicherung abgeschlossen hat, erhält Entschädigung, wenn ein Fahrrad, Lastenfahrrad, Pedelec oder ein fest verbundener Fahrradanhänger gestohlen wird – vorausgesetzt, das Rad war in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert. Mitversichert sind auch bestimmte elektrounterstützte Räder und Tretroller bis 25 km/h und 250 Watt. Die Entschädigung ist auf den im Versicherungsschein genannten Betrag begrenzt, und der Diebstahl muss unverzüglich bei der Polizei angezeigt werden.
Versicherte Sachen
Versichert sind:
- Fahrräder und Lastenfahrräder,
- elektrounterstützte Fahrräder, Lastenfahrräder und Tretroller bzw. Pedelecs mit einer elektromotorischen Tretunterstützung bis 25 km/h und einer maximalen Motor-Nenndauerleistung von 250 Watt. Voraussetzung ist, dass eine etwaig vorhandene motorbetriebene Anfahr- oder Schiebehilfe technisch auf maximal 6 km/h beschränkt ist und keine Versicherungspflicht besteht,
- fest verbundene Fahrradanhänger.
Sachen, die lose mit dem Fahrrad verbunden sind und regelmäßig dessen Gebrauch dienen, werden nur ersetzt, wenn sie zusammen mit den versicherten Gegenständen entwendet worden sind.
Versicherte Gefahren und Schäden
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Diebstahl abhandenkommen. Voraussetzung ist, dass das versicherte Fahrrad oder Pedelec nachweislich in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss oder in ähnlicher Weise gesichert war.
Entschädigungsgrenze
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Versicherungsschein genannten Betrag begrenzt.
Anzeigepflicht
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Außerdem muss er dem Versicherer einen Nachweis erbringen, dass die Sachen nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wiederherbeigeschafft wurden.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so greifen die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Kündigung
Dieser Versicherungsschutz kann vom Versicherungsnehmer oder vom Versicherer in Textform gekündigt werden (zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief).
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind Fahrräder, bestimmte elektrounterstützte Räder und Tretroller sowie fest verbundene Fahrradanhänger gegen Diebstahl. Ersetzt wird nur, wenn das Rad verkehrsüblich durch ein Schloss gesichert war; lose Zubehörteile werden nur erstattet, wenn sie zusammen mit dem Rad gestohlen wurden. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem im Versicherungsschein genannten Betrag. Der Diebstahl muss unverzüglich bei der Polizei angezeigt werden, und der Vertrag kann von beiden Seiten in Textform gekündigt werden.
Häufige Fragen
Welche Fahrräder und Elektroräder sind vom Schutz umfasst?
Versichert sind Fahrräder und Lastenfahrräder, elektrounterstützte Fahrräder, Lastenfahrräder und Tretroller bzw. Pedelecs mit Tretunterstützung bis 25 km/h und maximal 250 Watt Nenndauerleistung (Anfahr- oder Schiebehilfe auf maximal 6 km/h beschränkt, keine Versicherungspflicht) sowie fest verbundene Fahrradanhänger.
Muss das Fahrrad abgeschlossen sein, damit gezahlt wird?
Ja. Der Versicherer leistet nur, wenn das versicherte Fahrrad oder Pedelec nachweislich in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss oder in ähnlicher Weise gesichert war.
Was muss ich nach einem Fahrraddiebstahl tun?
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen und dem Versicherer nachweisen, dass die Sachen nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wiederbeschafft wurden.
Wie hoch ist die Entschädigung bei einem versicherten Diebstahl?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Versicherungsschein genannten Betrag begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2019