Bei der DOMCURA Hausratversicherung dürfen sowohl Versicherer als auch Versicherungsnehmer verlangen, die versicherte Wohnfläche auf die tatsächliche Wohnfläche herabzusetzen, wenn die angegebene Fläche erheblich zu hoch ist. Ab Zugang dieses Verlangens richtet sich der Beitrag nach den neuen Werten. Wurde die Überversicherung dagegen zur unrechtmäßigen Bereicherung geschlossen, ist der Vertrag nichtig.
Übersteigt die versicherte Wohnfläche die tatsächliche Wohnfläche erheblich, so können sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Überversicherung beseitigt wird. Dazu wird die versicherte Wohnfläche mit sofortiger Wirkung auf die tatsächliche Wohnfläche herabgesetzt.
Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens ist für die Höhe des Beitrags der Betrag maßgebend, den der Versicherer berechnet hätte, wenn der Vertrag von vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.
Hat der Versicherungsnehmer die Überversicherung in der Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die im Vertrag angegebene Wohnfläche deutlich größer ist als die tatsächliche Wohnfläche, kann jede Vertragspartei verlangen, dass diese Fläche sofort auf den realen Wert reduziert wird. Ab dann zahlt man nur noch den Beitrag, der für die richtige Fläche fällig gewesen wäre. Wurde die Überversicherung jedoch absichtlich abgeschlossen, um sich unrechtmäßig zu bereichern, ist der Vertrag ungültig – dem Versicherer steht der Beitrag aber bis zur Kenntnis dieser Umstände zu.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine zu große Wohnfläche versichert habe?
Übersteigt die versicherte Wohnfläche die tatsächliche erheblich, können Versicherer und Versicherungsnehmer verlangen, dass die versicherte Wohnfläche mit sofortiger Wirkung auf die tatsächliche herabgesetzt wird.
Wie ändert sich der Beitrag nach einer Herabsetzung?
Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens gilt der Beitrag, den der Versicherer berechnet hätte, wenn der Vertrag von Anfang an mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.
Ist der Vertrag ungültig, wenn ich absichtlich zu hoch versichert habe?
Ja. Wurde die Überversicherung in der Absicht geschlossen, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht der Beitrag bis zum Zeitpunkt seiner Kenntnis der begründenden Umstände zu.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2019