Bei der Domcura Hausratversicherung für Einfamilienhäuser bestimmt die Wohn- und Nutzfläche den Versicherungsschutz. Erfahren Sie, wie sich die Fläche ermittelt, welche Räume mitzählen und welche außen vor bleiben.
Für die Berechnung der Wohn- und Nutzfläche gilt folgende Regelung:
Die Wohn- und Nutzfläche ist den Bauunterlagen oder dem Kaufvertrag zu entnehmen, sofern diese den aktuellen Ausbauzustand wiedergeben.
Liegen entsprechende Unterlagen nicht vor, kann die Ermittlung der Wohn- und Nutzfläche ebenfalls erfolgen durch:
- Sachverständige
- Fachbetriebe
- Wohnflächenverordnung (WoFlV)
- Nutzungsfläche nach DIN 277
Alternativ hierzu ist die Wohn- und Nutzfläche definiert als die zu Wohn- oder Gewerbezwecken nutzbare Grundfläche aller Räume des versicherten Objektes (Dachschrägen reduzieren diese Fläche nicht).
Hierzu zählen auch:
- Hobbyräume (z. B. Partyraum, Fitnessraum, Werkstatt)
- Wintergärten
- Saunen
- zu gewerblichen Zwecken genutzte Lagerräume
Nicht zur Wohnfläche zählen:
- Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen, Dachgärten
- Garagen und Carports
- Abstellräume
- Waschküchen, Heizungs-, Wirtschafts- und Trockenräume
- nicht ausgebaute Dach- und Kellergeschosse
Eine Mischnutzung der vorgenannten Raumflächen wird vollumfänglich der Wohn- und Nutzfläche zugerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Die Wohn- und Nutzfläche beschreibt, wie viel nutzbare Fläche Ihr Einfamilienhaus umfasst. Als Grundlage dienen zunächst die Bauunterlagen oder der Kaufvertrag. Fehlen diese, gibt es weitere anerkannte Wege zur Ermittlung. Neben den klassischen Wohnräumen zählen auch viele genutzte Bereiche wie Hobbyräume oder Wintergärten mit, während beispielsweise Garagen, Abstellräume oder nicht ausgebaute Keller außen vor bleiben.
Häufige Fragen
Woher nehme ich die Angaben zur Wohn- und Nutzfläche?
Die Wohn- und Nutzfläche ist den Bauunterlagen oder dem Kaufvertrag zu entnehmen, sofern diese den aktuellen Ausbauzustand wiedergeben.
Was tun, wenn keine Unterlagen vorliegen?
Dann kann die Ermittlung durch Sachverständige, Fachbetriebe, die Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder die Nutzungsfläche nach DIN 277 erfolgen.
Zählen Hobbyräume und Wintergärten zur Wohn- und Nutzfläche?
Ja. Zur Wohn- und Nutzfläche zählen auch Hobbyräume (z. B. Partyraum, Fitnessraum, Werkstatt), Wintergärten, Saunen und zu gewerblichen Zwecken genutzte Lagerräume.
Welche Räume zählen nicht zur Wohnfläche?
Nicht zur Wohnfläche zählen Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen, Dachgärten, Garagen und Carports, Abstellräume, Waschküchen, Heizungs-, Wirtschafts- und Trockenräume sowie nicht ausgebaute Dach- und Kellergeschosse.
Reduzieren Dachschrägen die anrechenbare Fläche?
Nein. Dachschrägen reduzieren die zu Wohn- oder Gewerbezwecken nutzbare Grundfläche nicht.