Bei der Hausratversicherung der DOMCURA bildet der Versicherungswert die Grundlage jeder Entschädigung, und zwar in der Regel der Neuwert, also der Preis für die Wiederbeschaffung gleichartiger Sachen in neuwertigem Zustand. Wer beim Eintritt eines Schadens die im Versicherungsschein genannte Wohnfläche einhält, profitiert vom Unterversicherungsverzicht ohne Abzug. Ergänzend geregelt sind Vorsorge bei Umzug und Ausbau, die Berechnung von Beitrag und Wohnfläche sowie die jährliche Anpassung von Haftung und Beitrag an den Verbraucherpreisindex.
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.
- Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
- Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
- Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).
- Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge begrenzt ist, werden bei der Ermittlung des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.
Unterversicherungsverzicht
Der Versicherer nimmt bei der Entschädigung keinen Abzug wegen Unterversicherung vor (Unterversicherungsverzicht), wenn bei Eintritt des Versicherungsfalles die Wohnfläche der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche entspricht.
Vorsorge
Haftung des Versicherers
Eine Vorsorge wird durch die Haftung des Versicherers gewährt. Durch den vereinbarten Unterversicherungsverzicht passt der Versicherer den Versicherungswert entsprechend der Preisentwicklung an und stellt bis zur Höchstentschädigung Versicherungsschutz zur Verfügung (reguläre Vorsorge).
Umzug, An- oder Ausbau
Wenn durch Umzug oder bauliche Maßnahmen ein der Beitragsberechnung zugrunde liegender Umstand (Wohnfläche, Nutzung oder sonstige vereinbarte Merkmale) innerhalb des Versicherungsjahres werterhöhend verändert wird, besteht bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Umzugsbeginn auch insoweit Versicherungsschutz (beitragsfreie Vorsorge). Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.
Die sonstigen Bestimmungen zum Umzug gelten unverändert.
Beitrag und Wohnfläche
Berechnung des Beitrags
Der Beitrag errechnet sich aus der Wohnfläche in Quadratmetern, der Nutzung und sonstigen vereinbarten Merkmalen, die für die Beitragsberechnung erheblich sind.
Berechnung der Wohnfläche
Für die Berechnung der Wohnfläche gilt folgende Regelung:
Die Wohnfläche ist dem Miet- oder Kaufvertrag bzw. dem Bauplan zu entnehmen.
Liegen entsprechende Unterlagen nicht vor, so kann die Ermittlung der Wohnfläche ebenfalls durch Sachverständige, Fachbetriebe oder der Wohnflächenverordnung (WoFIV) erfolgen.
Alternativ hierzu ist die Wohnfläche definiert als Grundfläche aller Räume der versicherten Wohnung(en). Räume, die zu Hobbyzwecken genutzt werden, sowie Wintergärten gelten immer als Wohnfläche. Nicht zu berücksichtigen sind:
- Zubehörräume
- Keller- und Speicherräume, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden
- nicht ausgebaute Dachböden
- Treppen
- Balkone
- Terrassen
- Loggien
- Garagen
Änderungen der Wohnfläche und ggf. der Nutzfläche hat der Versicherungsnehmer anzuzeigen.
Anpassung von Haftung und Beitrag
Die Haftung des Versicherers und damit der Versicherungsschutz passt sich an die Preisentwicklung an. Entsprechend passt der Versicherer auch den Beitrag an. Demnach erhöht oder vermindert sich mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres der Beitrag entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter" aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat. Maßgebend ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index.
Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt.
Der neue Beitrag pro Quadratmeter wird auf den nächsten vollen Euro aufgerundet und dem Versicherungsnehmer bekannt gegeben. Der Beitrag wird aus der Wohnfläche in Quadratmetern berechnet.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungswert ist die Grundlage für die Entschädigung: Für normale Sachen zählt der Neuwert, für Kunst und Antiquitäten der Wiederbeschaffungspreis, und für nicht mehr nutzbare Sachen der erzielbare Verkaufspreis. Solange die Wohnfläche zu der im Versicherungsschein genannten passt, verzichtet der Versicherer auf einen Abzug wegen Unterversicherung. Bei Umzug oder Ausbau gilt für sechs Monate beitragsfreier Zusatzschutz. Beitrag und Versicherungsschutz werden jährlich an die Preisentwicklung nach dem Verbraucherpreisindex angepasst, und die Wohnfläche in Quadratmetern bestimmt den Beitrag.
Häufige Fragen
Wie wird der Wert meines Hausrats für die Entschädigung ermittelt?
Grundlage ist der Versicherungswert. In der Regel ist das der Neuwert, also der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand. Bei Kunst und Antiquitäten gilt der Wiederbeschaffungspreis, bei nicht mehr nutzbaren Sachen der erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert).
Wann verzichtet der Versicherer auf einen Abzug wegen Unterversicherung?
Der Versicherer nimmt keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, wenn bei Eintritt des Versicherungsfalles die tatsächliche Wohnfläche der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche entspricht.
Bin ich nach einem Umzug weiter versichert?
Ja. Wenn sich durch Umzug oder bauliche Maßnahmen ein beitragsrelevanter Umstand werterhöhend verändert, besteht bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Umzugsbeginn beitragsfreier Versicherungsschutz. Der Umzug beginnt, sobald erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.
Wie passt sich mein Beitrag jedes Jahr an?
Mit Beginn jedes Versicherungsjahres erhöht oder vermindert sich der Beitrag entsprechend der Veränderung eines bestimmten Preisindex aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland. Maßgebend ist der für September veröffentlichte Index; der Prozentsatz wird bis zur ersten Nachkommastelle berücksichtigt, und der neue Beitrag pro Quadratmeter wird auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2019