Bei der Hausratversicherung der DOMCURA profitiert der Versicherungsnehmer automatisch von künftigen Bedingungsverbesserungen: Werden die Bedingungen für Neuverträge ausschließlich zu seinen Gunsten und ohne Zusatzbeitrag geändert, gelten sie ab ihrem Gültigkeitstag auch für den bestehenden Vertrag – und zwar für alle danach neu eintretenden Leistungsfälle. Erfolgt eine Verbesserung nur gegen Mehrbeitrag, wird der Vertrag zur nächsten Hauptfälligkeit umgestellt, wobei die Beitragserhöhung auf 10 % des Jahresbeitrags begrenzt ist und ein Widerspruch möglich bleibt.
Werden während der Versicherungsdauer die Allgemeinen Bedingungen, die Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen und/oder vereinbarte Besondere Bedingungen für neue Versicherungsverträge geändert, und geschieht dies ausschließlich zu Gunsten des Versicherungsnehmers ohne Berechnung eines Zusatzbeitrags, dann gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag. Sie gelten für alle Leistungsfälle, die ab diesem Zeitpunkt neu eintreten.
Über die Änderungen bzw. Verbesserungen wird der Versicherungsnehmer informiert.
Tarif und Bedingungsanpassung – Innovationsklausel bei Beitragserhöhung
Werden während der Versicherungsdauer die Allgemeinen Bedingungen, die Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen oder vereinbarte Besondere Bedingungen für neue Versicherungsverträge vom Versicherer gegen Mehrbeitrag geändert, so wird der Versicherungsvertrag ab der ersten Hauptfälligkeit nach der Änderung auf das neue Tarif- und Bedingungswerk umgestellt.
Die im Bedingungswerk enthaltenen Verbesserungen werden nicht individuell beurteilt, sondern sind auf die Bedürfnisse aller Versicherten ausgelegt. Verbesserungen bedeuten die Erweiterung bestehender oder die Einführung neuer Leistungsbestandteile. Dadurch kann sich der Beitrag für diese Versicherung erhöhen. Diese Erhöhung bleibt jedoch auf 10 % des Jahresbeitrags begrenzt.
Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer sowohl über Beitragsunterschiede als auch über wesentliche Änderungen des Versicherungs- und Leistungsumfangs zu informieren – insbesondere auch über Schlechterstellungen.
Widerspricht der Versicherungsnehmer einer Umstellung auf das neue Tarif- und Bedingungswerk, so besteht der bisherige Vertrag unverändert zu den bis dahin geltenden Bedingungen fort. Gleichzeitig entfallen die Regelungen zur „Bedingungsanpassung – Innovationsklausel bei Beitragserhöhung“ vollständig.
Tritt zwischen der Einführung des neuen Tarif- und Bedingungswerks und der ersten Hauptfälligkeit ein Versicherungsfall ein, der nur nach dem neuen Tarif- und Bedingungswerk versichert ist, so bietet der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Umstellung des Vertrages bereits ab der Einführung des neuen (geänderten) Tarif- und Bedingungswerks an.
Was bedeutet das konkret?
Verbessert der Versicherer die Bedingungen für neue Verträge ohne Mehrkosten und ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers, gelten diese Verbesserungen automatisch auch für den bestehenden Vertrag – und zwar für alle danach eintretenden Leistungsfälle. Gibt es Verbesserungen nur gegen einen höheren Beitrag, wird der Vertrag zur nächsten Hauptfälligkeit umgestellt, wobei die Beitragserhöhung auf maximal 10 % des Jahresbeitrags begrenzt ist. Der Versicherungsnehmer wird über die Änderungen informiert und kann einer Umstellung mit Mehrbeitrag widersprechen; dann läuft der alte Vertrag unverändert weiter.
Häufige Fragen
Erhalte ich verbesserte Bedingungen automatisch auch für meinen laufenden Vertrag?
Ja. Wenn die Bedingungen für neue Verträge ausschließlich zu Gunsten des Versicherungsnehmers und ohne Zusatzbeitrag geändert werden, gelten sie ab ihrem Gültigkeitstag auch für Ihren Vertrag – für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.
Wie stark darf sich mein Beitrag durch verbesserte Bedingungen erhöhen?
Wenn Verbesserungen gegen Mehrbeitrag eingeführt werden, kann sich der Beitrag erhöhen. Diese Erhöhung bleibt jedoch auf höchstens 10 % des Jahresbeitrags begrenzt.
Was passiert, wenn ich einer Umstellung gegen Mehrbeitrag widerspreche?
Dann besteht Ihr bisheriger Vertrag unverändert zu den bis dahin geltenden Bedingungen fort. Gleichzeitig entfallen die Regelungen zur Innovationsklausel bei Beitragserhöhung vollständig.
Wird der Vertrag umgestellt, wenn vor der Hauptfälligkeit ein nur nach den neuen Bedingungen versicherter Schaden eintritt?
Ja. Tritt zwischen der Einführung des neuen Tarif- und Bedingungswerks und der ersten Hauptfälligkeit ein solcher Versicherungsfall ein, bietet der Versicherer die Umstellung bereits ab Einführung des neuen Bedingungswerks an.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2019