Die Domcura Hausratversicherung erklärt mit der Innovationsklausel, wie Versicherungsnehmer automatisch von künftigen Verbesserungen der Bedingungen profitieren – ohne Zusatzbeitrag und wirksam für alle neu eintretenden Leistungsfälle.
Werden im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versicherungsverträge die Allgemeinen Bedingungen, Allgemeine Wohngebäudeversicherungsbedingungen und/oder vereinbarte Besondere Bedingungen ausschließlich zu Gunsten des Versicherungsnehmers geändert, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berechnet wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.
Was bedeutet das konkret?
Die Innovationsklausel sorgt dafür, dass Verbesserungen der Versicherungsbedingungen, die für neue Verträge eingeführt werden, ohne zusätzlichen Aufwand auch für den bestehenden Vertrag gelten. Voraussetzung ist, dass die Änderungen ausschließlich vorteilhaft für den Versicherungsnehmer sind und kein Zusatzbeitrag anfällt. Die neuen Bedingungen greifen dann ab ihrem Gültigkeitstag für alle danach neu eintretenden Leistungsfälle.
Häufige Fragen
Was ist die Innovationsklausel?
Sie bewirkt, dass ausschließlich zu Gunsten des Versicherungsnehmers geänderte Bedingungen für neue Versicherungsverträge auch für den bestehenden Vertrag gelten – ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berechnet wird.
Ab wann gelten die verbesserten Bedingungen?
Die neuen Bedingungen gelten ab ihrem Gültigkeitstag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.
Muss ich für die verbesserten Bedingungen einen Zusatzbeitrag zahlen?
Nein. Die Innovationsklausel greift nur dann, wenn die Änderungen ohne Berechnung eines Zusatzbeitrags erfolgen.
Welche Bedingungen sind von der Klausel erfasst?
Erfasst sind die Allgemeinen Bedingungen, die Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen und/oder vereinbarte Besondere Bedingungen, sofern sie ausschließlich zu Gunsten des Versicherungsnehmers geändert werden.