Bei der DOMCURA Hausratversicherung erlischt der Schutz, wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen – etwa wenn der Hausrat nach dem Umzug des Versicherungsnehmers in eine stationäre Pflegeeinrichtung oder nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung dauerhaft aufgelöst wird. Auch beim Tod des Versicherungsnehmers endet das Versicherungsverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen, während ein bloßer Wohnungswechsel nicht als Wegfall gilt.
Fallen versicherte Risiken vollständig und dauerhaft weg, erlischt die Versicherung für diese Risiken. Dem Versicherer steht dabei der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die vollständige und dauerhafte Auflösung des versicherten Hausrates:
- nach Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre Pflegeeinrichtung;
- nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung.
Ein Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
Bei Tod des Versicherungsnehmers endet das Versicherungsverhältnis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der vollständigen und dauerhaften Haushaltsauflösung Kenntnis erlangt, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers. Dies gilt, sofern nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Wenn das versicherte Risiko dauerhaft und vollständig entfällt, endet für dieses Risiko der Versicherungsschutz. Der Versicherer erhält den Beitrag bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er vom Wegfall erfährt. Ein solcher Wegfall liegt etwa vor, wenn der Hausrat nach dem Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung oder nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung aufgelöst wird – ein bloßer Wohnungswechsel zählt jedoch nicht dazu. Stirbt der Versicherungsnehmer, endet der Vertrag mit Kenntnis der Haushaltsauflösung, spätestens zwei Monate nach dem Tod, falls kein Erbe die Wohnung in gleicher Weise weiternutzt.
Häufige Fragen
Endet der Versicherungsschutz, wenn der Hausrat nach dem Umzug in ein Pflegeheim aufgelöst wird?
Ja. Die vollständige und dauerhafte Auflösung des versicherten Hausrates nach Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre Pflegeeinrichtung gilt als Wegfall des versicherten Interesses, wodurch die Versicherung für dieses Risiko erlischt.
Gilt ein Umzug in eine andere Wohnung als Wegfall des versicherten Risikos?
Nein. Ein Wohnungswechsel gilt ausdrücklich nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
Was passiert mit dem Vertrag beim Tod des Versicherungsnehmers?
Das Versicherungsverhältnis endet zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Versicherers über die vollständige und dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Tod. Das gilt nicht, wenn bis dahin ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene Versicherungsnehmer.
Welchen Beitrag darf der Versicherer bei Wegfall des Risikos behalten?
Dem Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2019