Nach einem Versicherungsfall in der Hausratversicherung der DOMCURA dürfen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag kündigen, wobei die Kündigung stets in Textform erfolgen muss. Wer als Versicherungsnehmer kündigt, kann den Zeitpunkt des Wirksamwerdens bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode selbst bestimmen; kündigt der Versicherer, wird dies erst drei Monate nach Zugang wirksam und ist nur innerhalb eines Monats nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen möglich.
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird drei Monate nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Schaden eingetreten ist, dürfen beide Seiten – Versicherungsnehmer und Versicherer – den Vertrag beenden. Die Kündigung muss immer in Textform erfolgen. Kündigt der Versicherungsnehmer, gilt die Kündigung sofort mit Zugang beim Versicherer; er kann aber auch einen späteren Termin bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode wählen. Kündigt der Versicherer, wird die Kündigung erst drei Monate nach Zugang wirksam und ist nur bis einen Monat nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen möglich.
Häufige Fragen
Wer darf den Vertrag nach einem Schaden kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen, also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail, Telefax oder Brief.
Wann wird meine Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Die Kündigung wird mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann aber bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode.
Welche Fristen gelten bei einer Kündigung durch den Versicherer?
Eine Kündigung des Versicherers wird drei Monate nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam. Sie ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2019