Ein Hausrat-Vertrag bei der DOMCURA läuft für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Der Versicherungsnehmer kann jederzeit kündigen, bei mehrjährigen Verträgen erstmals zum vereinbarten Ablauf, während der Versicherer eine Frist von drei Monaten hat. Bei kürzerer Laufzeit endet der Vertrag ohne Kündigung, und beim vollständigen Wegfall des versicherten Interesses endet er, sobald der Versicherer davon Kenntnis erlangt.
Der Vertrag ist für den Zeitraum abgeschlossen, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Der Versicherungsnehmer hat das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Bei mehrjährigen Verträgen ist eine Kündigung jedoch erstmalig zum vereinbarten Ablauf der Versicherung möglich. Für die Wirksamkeit seiner Kündigung ist der vom Versicherungsnehmer angegebene Zeitpunkt maßgeblich, frühestens jedoch der Zugang des Kündigungsschreibens beim Versicherer. Die Kündigung muss in Textform erfolgen (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief).
Der Versicherer hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum vereinbarten Ablauf der Versicherung oder jedes darauffolgenden Jahres zu kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief).
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag gilt zunächst für die im Versicherungsschein genannte Laufzeit. Läuft er mindestens ein Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, solange keine der Parteien rechtzeitig kündigt. Der Versicherungsnehmer kann in Textform jederzeit kündigen, bei mehrjährigen Verträgen erstmals zum vereinbarten Ablauf, der Versicherer mit drei Monaten Frist. Bei einer Laufzeit unter einem Jahr endet der Vertrag ohne Kündigung, und wenn das versicherte Interesse dauerhaft wegfällt, endet der Vertrag insoweit, sobald der Versicherer davon erfährt.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Hausratvertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, sofern nicht vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit einer Vertragspartei eine Kündigung zugegangen ist.
Wann kann ich als Versicherungsnehmer kündigen?
Der Versicherungsnehmer kann jederzeit in Textform kündigen. Bei mehrjährigen Verträgen ist die Kündigung jedoch erstmalig zum vereinbarten Ablauf der Versicherung möglich. Maßgeblich ist der angegebene Zeitpunkt, frühestens der Zugang des Kündigungsschreibens beim Versicherer.
Welche Kündigungsfrist gilt für den Versicherer?
Der Versicherer kann mit einer Frist von drei Monaten zum vereinbarten Ablauf der Versicherung oder jedes darauffolgenden Jahres kündigen, ebenfalls in Textform.
Was passiert, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Fällt ein versichertes Interesse nach Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2019