Die DOMCURA Hausratversicherung ersetzt versicherte Sachen, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie weitere gesondert vereinbarte Elementargefahren zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Gleichzeitig sind Schäden durch Krieg und Kernenergie grundsätzlich ausgeschlossen, wobei es klar umrissene Rückausnahmen für Blindgänger-Munition und betriebsbedingte radioaktive Isotope gibt.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch eine der folgenden Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges oder eines unbemannten Flugkörpers, deren Teile oder deren Ladung
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat
- Leitungswasser
- Naturgefahren: Sturm, Hagel sowie weitere Elementargefahren, soweit gesondert vereinbart
- Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung
- Fahrzeuganprall, Rauch/Ruß, Überschalldruckwellen
Ausschluss Krieg und Kernenergie
Ausschluss Krieg
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Der Ausschluss gilt nicht für Schäden an versicherten Sachen, die im Zuge von Räumungs- bzw. Entschärfungsmaßnahmen an unentdeckter Kriegsmunition (Blindgänger) oder durch spontane Explosion unentdeckter Kriegsmunition beendeter Kriege zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Voraussetzung für die Entschädigung ist, dass die Räumungs- und Entschärfungsmaßnahmen vom Kampfmittelräumdienst oder im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von einem Munitionsfachkundigen durchgeführt und die sprengtechnisch gebotenen Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden sind.
Weitere Voraussetzung für eine Entschädigung ist der vorausgegangene Explosionsschaden. Ausfallschäden, die durch die im Vorfeld getroffenen Maßnahmen entstehen, gelten nicht als versichert. Der Versicherungsschutz ist auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt.
Ausschluss Kernenergie
Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Der Ausschluss gilt nicht für Schäden an versicherten Sachen, die als Folge eines unter die Versicherung fallenden Schadenereignisses durch radioaktive Isotope entstehen, die auf dem Grundstück des Versicherungsortes betriebsbedingt vorhanden oder verwendet werden. Dazu zählen insbesondere Schäden durch Kontamination und Aktivierung. Dies gilt nicht für radioaktive Isotope von Kernreaktoren.
Was bedeutet das konkret?
Die Hausratversicherung zahlt, wenn versicherte Sachen durch bestimmte benannte Gefahren beschädigt, zerstört werden oder verloren gehen – dazu gehören etwa Feuer, Einbruch, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Schäden durch Krieg oder Kernenergie sind grundsätzlich nicht versichert. Von diesen Ausschlüssen gibt es jedoch enge Rückausnahmen: etwa für Schäden durch Blindgänger bei fachgerechter Räumung innerhalb Deutschlands und für bestimmte betriebsbedingt vorhandene radioaktive Isotope, jedoch nicht für Isotope von Kernreaktoren.
Häufige Fragen
Welche Gefahren sind über diese Hausratversicherung abgedeckt?
Versichert sind unter anderem Brand, Blitzschlag, Explosion und Luftfahrzeuganprall, Einbruchdiebstahl und Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie – soweit gesondert vereinbart – weitere Elementargefahren. Ebenfalls versichert sind Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch/Ruß und Überschalldruckwellen.
Sind Kriegsschäden mitversichert?
Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sind grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt für Schäden durch Blindgänger beendeter Kriege, wenn die Räumung fachgerecht durch den Kampfmittelräumdienst oder einen Munitionsfachkundigen erfolgt, ein Explosionsschaden vorausging und sich der Ort in Deutschland befindet.
Gilt der Ausschluss von Kernenergie ausnahmslos?
Nein. Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen sind zwar grundsätzlich ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind jedoch Schäden durch betriebsbedingt auf dem Grundstück vorhandene oder verwendete radioaktive Isotope – etwa durch Kontamination und Aktivierung. Für radioaktive Isotope von Kernreaktoren gilt diese Ausnahme nicht.
Werden Ausfallschäden bei einer Munitionsräumung ersetzt?
Nein. Ausfallschäden, die durch die im Vorfeld getroffenen Maßnahmen entstehen, gelten nicht als versichert. Voraussetzung für eine Entschädigung ist zudem ein vorausgegangener Explosionsschaden.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2019