Wer eine Hausratversicherung bei DOMCURA hat, ist auch gegen Schäden durch innere Unruhen, böswillige Beschädigung sowie Streik oder Aussperrung abgesichert, wenn versicherte Sachen dadurch zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Erklärt werden die einzelnen Begriffe wie Plünderung bei inneren Unruhen oder Graffiti als böswillige Beschädigung, ebenso welche Schäden ausgeschlossen sind, welche Selbstbeteiligung möglich ist und dass Schäden unverzüglich bei der Polizei angezeigt werden müssen.
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch folgende Ereignisse zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen:
- Innere Unruhen
- Böswillige Beschädigung
- Streik oder Aussperrung
Innere Unruhen
Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und unmittelbar Gewalt gegen Personen oder Sachen verüben. Dazu gehören auch unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit inneren Unruhen stehen.
Böswillige Beschädigung
Böswillige Beschädigung ist jede vorsätzliche, unmittelbare Zerstörung, Beschädigung oder Beeinträchtigung von versicherten Sachen durch Dritte (zum Beispiel Graffiti).
Nicht versichert sind – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – Schäden:
- durch Abhandenkommen versicherter Sachen
- an versicherten Daten; es sei denn, der Verlust oder die Veränderung der Daten ist infolge eines dem Grunde nach versicherten Schadens an dem Datenträger eingetreten, auf dem diese Daten gespeichert waren
- durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Verpuffung oder Implosion
Streik oder Aussperrung
Streik ist die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern.
Versichert sind Schäden an versicherten Sachen durch die unmittelbaren Handlungen der streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einem Streik oder beim Widerstand gegen eine Aussperrung.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sowie an den in diesen Gebäuden befindlichen Sachen.
Selbstbeteiligung
Ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt je Versicherungsfall ergibt sich aus dem Versicherungsschein oder seinen Nachträgen.
Anzeigepflicht
Der Versicherungsnehmer muss derartige Schäden unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so greifen die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Was bedeutet das konkret?
Neben klassischen Gefahren sind auch Schäden abgedeckt, die durch innere Unruhen, böswillige Beschädigung sowie Streik oder Aussperrung entstehen. Dazu zählen zum Beispiel Plünderungen bei Unruhen oder Graffiti durch Dritte. Bestimmte Schäden – etwa durch Abhandenkommen, an Daten oder durch Brand und Explosion – sind bei böswilliger Beschädigung ausgenommen, ebenso Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden. Ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt steht im Versicherungsschein, und der Versicherungsnehmer muss solche Schäden unverzüglich der Polizei melden.
Häufige Fragen
Sind Plünderungen bei Unruhen mitversichert?
Ja, unmittelbare Schäden durch Wegnahme bei Plünderungen sind mitversichert, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit inneren Unruhen stehen.
Ist Graffiti als böswillige Beschädigung versichert?
Ja, Graffiti gilt als Beispiel für böswillige Beschädigung, also für eine vorsätzliche, unmittelbare Beeinträchtigung versicherter Sachen durch Dritte.
Welche Schäden sind bei böswilliger Beschädigung nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden durch Abhandenkommen versicherter Sachen, Schäden an versicherten Daten (mit einer Ausnahme bei einem versicherten Datenträgerschaden) sowie Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Verpuffung oder Implosion.
Was muss ich nach einem solchen Schaden tun?
Der Versicherungsnehmer muss den Schaden unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Wird diese Obliegenheit verletzt, greifen die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2019