Bei der Hausratversicherung von DOMCURA darf die Bevollmächtigte zur nächsten Hauptfälligkeit den Versicherer wechseln – allerdings nur, wenn Versicherungsschutz und Beitrag beziehungsweise Beitragssatz unverändert bleiben. Der Versicherungsnehmer muss über einen solchen Wechsel spätestens innerhalb von vier Wochen informiert werden.
Die Bevollmächtigte ist berechtigt, zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages den Versicherer zu wechseln. Dieser Wechsel ist jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Der Versicherungsschutz bleibt gleich.
- Der Beitrag beziehungsweise der Beitragssatz bleibt gleich.
Der Wechsel des Versicherers ist dem Versicherungsnehmer spätestens innerhalb von 4 Wochen nach erfolgtem Wechsel mitzuteilen.
Was bedeutet das konkret?
Die Bevollmächtigte kann den Versicherer wechseln, allerdings erst zur nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages. Ein solcher Wechsel ist nur erlaubt, wenn sich weder der Versicherungsschutz noch der Beitrag beziehungsweise der Beitragssatz ändern. Der Versicherungsnehmer wird über den Wechsel spätestens vier Wochen danach informiert.
Häufige Fragen
Wann darf die Bevollmächtigte den Versicherer wechseln?
Sie ist berechtigt, zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungsvertrages den Versicherer zu wechseln.
Unter welchen Bedingungen ist ein Wechsel des Versicherers zulässig?
Ein Wechsel ist nur bei gleichbleibendem Versicherungsschutz und bei gleichbleibendem Beitrag beziehungsweise gleichbleibendem Beitragssatz möglich.
Bis wann muss der Versicherungsnehmer über den Wechsel informiert werden?
Der Wechsel ist dem Versicherungsnehmer spätestens innerhalb von 4 Wochen nach erfolgtem Wechsel mitzuteilen.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2019