Bei der Hausratversicherung der DOMCURA gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, bestimmte Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen – etwa zum Abschluss oder Widerruf eines Vertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis samt Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten. Zugleich darf er ausgefertigte Versicherungsscheine und deren Nachträge an den Versicherungsnehmer übermitteln.
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen. Dies betrifft:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegennehmen, die den Abschluss oder Widerruf eines Vertrages, ein bestehendes Versicherungsverhältnis samt Beendigung sowie Anzeige- und Informationspflichten betreffen. Umgekehrt darf er dem Versicherungsnehmer die vom Versicherer ausgefertigten Versicherungsscheine oder deren Nachträge übermitteln.
Häufige Fragen
Welche Erklärungen darf der Versicherungsvertreter vom Versicherungsnehmer entgegennehmen?
Er gilt als bevollmächtigt, Erklärungen zum Abschluss bzw. Widerruf eines Versicherungsvertrages, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss und während des Versicherungsverhältnisses entgegenzunehmen.
Darf der Versicherungsvertreter mir den Versicherungsschein aushändigen?
Ja, er gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Gilt die Vollmacht des Vertreters auch für die Beendigung des Vertrages?
Ja, die Bevollmächtigung zur Entgegennahme von Erklärungen erstreckt sich auf ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2019