Bei der Hausratversicherung der DOMCURA darf der betreuende Makler Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers entgegennehmen und ist verpflichtet, diese unverzüglich an den Versicherer weiterzuleiten. So ist geregelt, welche Rolle der Makler in der Kommunikation zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer übernimmt.
Der Makler, der den Versicherungsvertrag betreut, ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen.
Durch den Maklervertrag ist er verpflichtet, diese unverzüglich an den Versicherer weiterzuleiten.
Was bedeutet das konkret?
Der Makler, der den Vertrag betreut, darf Mitteilungen und Erklärungen des Versicherungsnehmers annehmen. Er muss diese danach ohne schuldhaftes Zögern an den Versicherer weitergeben. Damit ist der Makler eine anerkannte Stelle, an die sich der Versicherungsnehmer mit seinen Erklärungen wenden kann.
Häufige Fragen
Kann ich meine Erklärungen auch direkt an den Makler richten?
Ja. Der betreuende Makler ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen.
Was muss der Makler mit meinen Mitteilungen tun?
Er ist durch den Maklervertrag verpflichtet, die entgegengenommenen Anzeigen und Willenserklärungen unverzüglich an den Versicherer weiterzuleiten.
Welcher Makler ist damit gemeint?
Gemeint ist der Makler, der den Versicherungsvertrag betreut.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2019