Wie der Beitrag in der Hausratversicherung der DOMCURA angepasst wird, hängt vor allem von der Schadenquote ab: Liegt sie über 90 %, darf der Versicherer den Beitrag zu Beginn eines Versicherungsjahres erhöhen; sinkt sie unter 70 %, muss er den Beitrag senken. Grundlage ist der Schadenverlauf des vorvergangenen Kalenderjahres, wobei ein erhöhter Beitrag den aktuellen Tarifbeitrag im Neugeschäft nicht übersteigen darf. Steigt der Beitrag ohne mehr Leistung, hat der Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht.
Die Beiträge werden kalkuliert unter Berücksichtigung von:
- Schadenaufwand
- Kosten (insbesondere Vertriebskosten, Verwaltungskosten, Schadenregulierungskosten)
- Gewinnansatz
Der Versicherer ist berechtigt, die Kalkulation für bestehende Versicherungsverträge zu überprüfen und den Beitrag aufgrund der Neukalkulation nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen anzupassen.
Beitragsanpassungsklausel
Jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres gilt:
- Bei einer Schadenquote über 90 % ist der Versicherer berechtigt, den Beitrag zu erhöhen.
- Bei einer Schadenquote unter 70 % ist der Versicherer verpflichtet, den Beitrag zu vermindern.
Maßgeblich sind die beim bevollmächtigten Assekuradeur verwalteten Bestände des vorliegenden Konzeptes.
Die Schadenquote ergibt sich aus dem Quotienten aus Schadenzahlungen und -reserven zuzüglich externer Schadenregulierungsaufwendungen und den Beitragseinnahmen nach Abzug der Vertriebskosten sowie eines Verwaltungskostenanteiles des Versicherers von 10 %.
Berechnungsbasis ist der Schadenverlauf des – bezogen auf den Anpassungszeitpunkt – vorvergangenen Kalenderjahres. Hierfür wird der Datenstand zum Stichtag 01.07. des hierauf folgenden Kalenderjahres herangezogen.
Der unter den vorgenannten Voraussetzungen geänderte Beitrag darf den zum Zeitpunkt der Änderung geltenden Tarifbeitrag im Neugeschäft für vergleichbaren Versicherungsschutz nicht überschreiten.
Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsanpassung, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag kündigen.
Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag berechnet sich aus dem Schadenaufwand, den Kosten und einem Gewinnansatz und kann für bestehende Verträge neu überprüft werden. Zu Beginn eines Versicherungsjahres darf der Versicherer den Beitrag erhöhen, wenn die Schadenquote über 90 % liegt, und muss ihn senken, wenn sie unter 70 % liegt. Ein erhöhter Beitrag darf dabei nicht höher sein als der aktuelle Tarifbeitrag für vergleichbaren Schutz im Neugeschäft. Steigt der Beitrag, ohne dass sich der Versicherungsschutz ändert, darf der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen.
Häufige Fragen
Ab welcher Schadenquote darf der Beitrag erhöht werden?
Der Versicherer ist zu Beginn eines Versicherungsjahres bei einer Schadenquote über 90 % berechtigt, den Beitrag zu erhöhen.
Wann muss der Beitrag gesenkt werden?
Bei einer Schadenquote unter 70 % ist der Versicherer verpflichtet, den Beitrag zu vermindern.
Kann ich kündigen, wenn mein Beitrag steigt?
Ja. Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsanpassung, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Der Versicherer muss in der Mitteilung auf dieses Kündigungsrecht hinweisen.
Welcher Zeitraum ist für die Berechnung der Schadenquote maßgeblich?
Berechnungsbasis ist der Schadenverlauf des – bezogen auf den Anpassungszeitpunkt – vorvergangenen Kalenderjahres, wobei der Datenstand zum Stichtag 01.07. des darauffolgenden Kalenderjahres herangezogen wird.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung 2019