Wer über die DOMCURA Privathaftpflicht versichert ist und unfreiwillig eitslos wird, kann den Vertrag vorübergehend beitragsfrei weiterführen und behält so den Versicherungsschutz, ohne Beiträge zu zahlen. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen, etwa einem Höchstalter, einer Mindestbeschäftigungszeit und einer Vorlage der Bescheinigung der Bundesagentur für eit – längstens für 24 Monate.
Werden Sie unfreiwillig arbeitslos, wird der Vertrag vorübergehend beitragsfrei weitergeführt. Unfreiwillige Arbeitslosigkeit liegt auch dann vor, wenn Sie und Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis einvernehmlich durch Aufhebungsvertrag beendet haben.
Leistungsfreiheit
Die Beitragsfreistellung ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:
- bei Selbständigkeit,
- das Arbeitsverhältnis ist wegen fristloser Kündigung beendet worden,
- Sie haben Ihr Arbeitsverhältnis selbst gekündigt.
Voraussetzungen für beitragsfreien Versicherungsschutz:
- Sie sind bei Eintritt der Arbeitslosigkeit noch nicht 58 Jahre alt.
- Sie sind bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 3 Jahre als Arbeitnehmer ununterbrochen sozialversicherungspflichtig in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt gewesen.
- Der Anspruch auf Beitragsfreistellung besteht trotz Beitragszahlung frühestens, wenn der 1. Tag der Arbeitslosigkeit 12 Monate nach dem Versicherungsbeginn liegt.
- Sie legen eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit vor, aus der sich der Beginn der Arbeitslosigkeit ergibt. Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn Sie keiner bezahlten Vollbeschäftigung nachgehen, bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet sind, Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II (sog. Hartz IV) beziehen und sich aktiv um Arbeit bemühen.
Wirksamkeit
Der Anspruch auf beitragsfreie Weiterführung der Versicherung besteht für die Dauer der Arbeitslosigkeit, längstens jedoch für die Dauer von zusammenhängend 24 Monaten und nur bis zum vereinbarten Ablauf des Versicherungsvertrages.
Die Beitragsfreistellung wird – auch bei wiederholter Arbeitslosigkeit – höchstens für insgesamt 24 Monate gewährt.
Was bedeutet das konkret?
Verlieren Sie unfreiwillig Ihren Arbeitsplatz, läuft Ihre Versicherung vorübergehend weiter, ohne dass Sie Beiträge zahlen müssen. Auch ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag gilt dabei als unfreiwillige Arbeitslosigkeit. Diese Beitragsbefreiung greift nur unter bestimmten Bedingungen – etwa einem Höchstalter, einer Mindestbeschäftigungszeit und dem Nachweis durch die Bundesagentur für Arbeit. Sie wird höchstens für insgesamt 24 Monate gewährt.
Häufige Fragen
Gilt ein Aufhebungsvertrag auch als unfreiwillige Arbeitslosigkeit?
Ja. Unfreiwillige Arbeitslosigkeit liegt auch dann vor, wenn Sie und Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis einvernehmlich durch Aufhebungsvertrag beendet haben.
In welchen Fällen entfällt die Beitragsbefreiung?
Die Beitragsfreistellung ist ausgeschlossen bei Selbständigkeit, wenn das Arbeitsverhältnis wegen fristloser Kündigung beendet wurde oder wenn Sie selbst gekündigt haben.
Wie lange wird die Versicherung beitragsfrei weitergeführt?
Der Anspruch besteht für die Dauer der Arbeitslosigkeit, längstens für zusammenhängend 24 Monate und nur bis zum vereinbarten Ablauf des Vertrages. Auch bei wiederholter Arbeitslosigkeit werden höchstens insgesamt 24 Monate gewährt.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Beitragsbefreiung zu erhalten?
Sie dürfen bei Eintritt der Arbeitslosigkeit noch nicht 58 Jahre alt sein, müssen mindestens 3 Jahre ununterbrochen sozialversicherungspflichtig in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt gewesen sein, der erste Tag der Arbeitslosigkeit muss mindestens 12 Monate nach Versicherungsbeginn liegen und Sie müssen eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit vorlegen.
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