Kommen der DOMCURA Privathaftpflicht privat überlassene fremde Schlüssel abhanden – von Haus- und Wohnungsschlüsseln über Funkschlüssel, Transponder und Codekarten bis zu Möbel-, Tresor- oder Kfz-Schlüsseln – übernimmt der Versicherer die gesetzlichen Haftpflichtansprüche für den notwendigen Austausch von Schlössern und Schließanlagen, vorübergehende Notschlösser und einen Objektschutz bis zu 14 Tage. Für privat überlassene Schlüssel gelten Höchstsummen von 150.000 EUR bzw. 100.000 EUR, für beruflich vom eitgeber überlassene Schlüssel 100.000 EUR, während Folgeschäden wie Einbruch oder Diebstahl ausgeschlossen bleiben.
Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziffer 2.2 AHB und abweichend von Ziffer 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden, zu privaten Zwecken überlassenen Schlüsseln. Dazu zählen auch Funkschlüssel, Transponder, Codekarten und andere Schlüsselarten, sofern sie die Funktion eines Schlüssels haben.
Hierzu zählen:
- Private Haus- und Wohnungsschlüssel inklusive Garagen-, Keller- und Nebenraumschlüssel zur Mietwohnung (auch Generalhauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage), die sich rechtmäßig in Gewahrsam des Versicherten befunden haben.
- Private eigene Schlüssel im Gemeinschaftseigentum. Schäden in Höhe des Miteigentumsanteils an dem gemeinschaftlichen Eigentum bleiben hierbei ausgeschlossen.
- Fremde Möbel-, Schrank-, Tresor- und Kfz-Schlüssel.
- Hotelschlüssel und Codekarten, soweit sie Schlüsselfunktion haben.
- Vereinsschlüssel.
- Schlüssel, die im Zusammenhang mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit überlassen wurden.
Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen. Diese 14 Tage werden ab dem Zeitpunkt gerechnet, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde.
Ausgeschlossen bleiben:
- Haftpflichtansprüche aus allen sonstigen Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs, Diebstahls, Vandalismus).
- Haftpflichtansprüche aus dem Verlust von sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen.
- Haftpflichtansprüche aus dem Abhandenkommen beruflich überlassener Schlüssel jeglicher Art.
- Haftpflichtansprüche aus allen sich aus dem Schlüsselverlust ergebenden Vermögensschäden.
- Bei Wohnungseigentümern die Kosten für die Auswechslung der im Sondereigentum stehenden Schlösser sowie Schäden in Höhe des Miteigentumsanteils an dem gemeinschaftlichen Eigentum.
Die Höchstersatzleistung beträgt im Rahmen der Deckungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall:
- für private Haus- und Wohnungsschlüssel, private eigene Schlüssel im Gemeinschaftseigentum sowie fremde Möbel-, Schrank-, Tresor- und Kfz-Schlüssel: 150.000 EUR
- für Hotelschlüssel und Codekarten, Vereinsschlüssel sowie Schlüssel aus ehrenamtlicher Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit: 100.000 EUR
Diese Höchstersatzleistung steht zweifach für alle Schäden eines Versicherungsjahres zur Verfügung.
Die Selbstbeteiligung ist beschränkt auf fremde Möbel-, Schrank-, Tresor- und Kfz-Schlüssel. Sie beträgt je Schaden 10 %, mindestens 100 EUR und höchstens 500 EUR.
Berufliche Schlüssel
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von:
- Türschlüsseln (auch Funkschlüssel, Transponder, Codekarten und andere Schlüsselarten, sofern sie die Funktion eines Schlüssels haben), die Ihnen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit vom Arbeitgeber überlassen wurden.
- fremden Möbel-, Schrank-, Tresor- und Kfz-Schlüsseln.
Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen. Diese 14 Tage werden ab dem Zeitpunkt gerechnet, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde.
Ausgeschlossen bleiben:
- Haftpflichtansprüche aus allen sonstigen Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z. B. wegen Einbruchs, Diebstahls, Vandalismus).
- Haftpflichtansprüche aus dem Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen.
- Haftpflichtansprüche aus allen sich aus dem Schlüsselverlust ergebenden Vermögensschäden.
- Schlüssel, die dem Arbeitgeber von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden.
- Haftpflichtansprüche aus dem Verlust von Schlüsseln zu Gebäuden, Wohnungen, Räumen oder Garagen, deren Betreuung Aufgabe der gewerblichen, betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit von Ihnen oder einer mitversicherten Person ist.
Die Höchstersatzleistung beträgt im Rahmen der Deckungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall 100.000 EUR und steht zweifach für alle Schäden eines Versicherungsjahres zur Verfügung.
Was bedeutet das konkret?
Verlieren Sie fremde Schlüssel, die Ihnen privat überlassen wurden, übernimmt der Versicherer die Kosten für den nötigen Austausch von Schlössern und Schließanlagen, für vorübergehende Notschlösser und für einen Objektschutz bis zu 14 Tagen ab Feststellung des Verlusts. Erfasst sind unter anderem Haus-, Wohnungs-, Möbel-, Tresor-, Kfz-, Hotel- und Vereinsschlüssel sowie Funkschlüssel, Transponder und Codekarten. Für privat überlassene Schlüssel gelten je nach Art 150.000 EUR oder 100.000 EUR als Höchstsumme, für beruflich vom Arbeitgeber überlassene Schlüssel 100.000 EUR. Folgeschäden wie Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus sowie Vermögensschäden sind nicht mitversichert.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden beim Verlust eines fremden Schlüssels übernommen?
Erstattet werden gesetzliche Haftpflichtansprüche für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen, für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und für einen Objektschutz bis zu 14 Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem der Verlust festgestellt wurde.
Sind Folgeschäden wie ein Einbruch nach dem Schlüsselverlust mitversichert?
Nein. Haftpflichtansprüche aus sonstigen Folgeschäden eines Schlüsselverlustes – zum Beispiel wegen Einbruchs, Diebstahls oder Vandalismus – sowie sich daraus ergebende Vermögensschäden bleiben ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung beim Verlust fremder Möbel-, Schrank-, Tresor- und Kfz-Schlüssel?
Die Selbstbeteiligung gilt nur für fremde Möbel-, Schrank-, Tresor- und Kfz-Schlüssel und beträgt je Schaden 10 %, mindestens 100 EUR und höchstens 500 EUR.
Was gilt für Schlüssel, die vom Arbeitgeber überlassen wurden?
Beruflich vom Arbeitgeber überlassene Türschlüssel sowie fremde Möbel-, Schrank-, Tresor- und Kfz-Schlüssel sind mitversichert. Die Höchstersatzleistung beträgt je Versicherungsfall 100.000 EUR und steht zweifach je Versicherungsjahr zur Verfügung. Nicht versichert sind unter anderem Schlüssel, die dem Arbeitgeber von Kunden oder sonstigen Dritten überlassen wurden.
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