Bei DOMCURA umfasst die Privathaftpflicht auch die gesetzliche Haftpflicht für Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten – etwa im Internet, per E-Mail oder über Datenträger. Abgedeckt sind unter anderem Datenveränderungen bei Dritten durch Computer-Viren oder andere Schadprogramme sowie Störungen des Zugangs zum Datenaustausch, sofern Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik eingesetzt werden. Gleichzeitig gelten klare Ausschlüsse und eine gesonderte Deckungssumme für Auslandsfälle.
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, zum Beispiel im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger.
Dies gilt ausschließlich für Schäden aus:
- der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme;
- der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten, und zwar wegen der sich daraus ergebenden Personen- und Sachschäden – nicht jedoch weiterer Datenveränderungen – sowie wegen der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. zur Erfassung/korrekten Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
- der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
Für die genannten Punkte (1) bis (3) gilt: Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass Ihre auszutauschenden, zu übermittelnden und bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (zum Beispiel Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen.
Verletzen Sie diese Obliegenheit, gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten.
Ausschluss bestimmter Tätigkeiten und Leistungen
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus den nachfolgend genannten Tätigkeiten und Leistungen:
- Software-Erstellung, -Handel, -Implementierung, -Pflege;
- IT-Beratung, -Analyse, -Organisation, -Einweisung, -Schulung;
- Netzwerkplanung, -installation, -integration, -betrieb, -wartung, -pflege;
- Bereithaltung fremder Inhalte, zum Beispiel Access-, Host-, Full-Service-Providing;
- Betrieb von Datenbanken.
Mehrere Versicherungsfälle
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese beruhen auf:
- derselben Ursache,
- gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder
- dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten mit gleichen Mängeln.
Auslandsschäden
Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle im Ausland.
Ausschlüsse
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen, dass Sie bewusst unbefugt in fremde Datenverarbeitungssysteme/Datennetze eingreifen (zum Beispiel Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks) oder bewusst Software einsetzen, die geeignet ist, die Datenordnung zu zerstören oder zu verändern (zum Beispiel Software-Viren, Trojanische Pferde);
- Ansprüche, die in engem Zusammenhang stehen mit massenhaft versandten, vom Empfänger ungewollten elektronisch übertragenen Informationen (zum Beispiel Spamming) oder mit Dateien (zum Beispiel Cookies), mit denen widerrechtlich bestimmte Informationen über Internet-Nutzer gesammelt werden sollen;
- Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden durch bewusstes Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften (zum Beispiel Teilnahme an rechtswidrigen Online-Tauschbörsen) oder durch sonstige bewusste Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Deckungssumme
Für Versicherungsfälle im Zusammenhang mit der Übertragung elektronischer Daten im Ausland stellt die Deckungssumme des Vertrages zugleich die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden.
Für Schadenfälle außerhalb der Staaten der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegens, Islands und Liechtenstein beträgt die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres 5.000.000 EUR.
Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Deckungssumme je Versicherungsfall.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst auch Schäden, die durch das Weitergeben oder Bereitstellen elektronischer Daten entstehen – etwa wenn versehentlich ein Computer-Virus weitergegeben wird oder bei Dritten Daten verändert werden. Voraussetzung ist, dass die Daten mit Sicherheitstechnik nach dem aktuellen Stand der Technik geschützt oder geprüft werden. Bewusste Rechtsverstöße wie Hacking, Spamming oder rechtswidrige Tauschbörsen sind ausgeschlossen, ebenso gewerbliche IT-Tätigkeiten wie Softwareentwicklung, IT-Beratung oder der Betrieb von Netzwerken und Datenbanken. Für Auslandsfälle gelten besondere Regelungen zur Deckungssumme.
Häufige Fragen
Sind Schäden versichert, wenn ich versehentlich einen Computer-Virus weitergebe?
Ja, versichert sind Schäden aus der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten bei Dritten durch Computer-Viren und/oder andere Schadprogramme. Voraussetzung ist, dass Ihre Daten durch Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik (z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft wurden.
Welche Pflichten muss ich beim elektronischen Datenaustausch erfüllen?
Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass Ihre auszutauschenden, zu übermittelnden und bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (z. B. Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen. Bei Verletzung dieser Obliegenheit gelten die entsprechenden Rechtsfolgen.
Ist Hacking oder Spamming vom Versicherungsschutz gedeckt?
Nein. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden durch bewusstes unbefugtes Eingreifen in fremde Datenverarbeitungssysteme (z. B. Hacker-Attacken, Denial of Service Attacks), durch bewussten Einsatz schädlicher Software sowie Ansprüche im Zusammenhang mit Spamming oder mit Dateien wie Cookies, die widerrechtlich Informationen sammeln.
Welche Deckungssumme gilt für Auslandsschäden?
Für Fälle in europäischen Staaten, die nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden, gilt die Deckungssumme des Vertrages zugleich als Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Für Schadenfälle außerhalb der EU, der Schweiz, Norwegens, Islands und Liechtensteins beträgt die Gesamtleistung 5.000.000 EUR pro Versicherungsjahr, mit Anrechnung auf die Pauschal-Deckungssumme je Versicherungsfall.
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