Bei der Privathaftpflicht von DOMCURA sind auch gesetzliche Haftpflichtansprüche aus Versicherungsfällen abgedeckt, die im Ausland eintreten – etwa bei einem vorübergehenden oder unbegrenzten Auslandsaufenthalt, sofern sie auf eine versicherte Handlung oder ein versichertes Risiko im Inland zurückgehen. Für Fälle in den USA, US-Territorien und Kanada gelten Besonderheiten: Kosten werden auf die Deckungssumme angerechnet, und Entschädigungen mit Strafcharakter sind ausgeschlossen. Die Leistung erfolgt in Euro.
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus Versicherungsfällen, die im Ausland vorkommen. Voraussetzung ist, dass diese Versicherungsfälle:
- auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind,
- bei einem vorübergehenden oder unbegrenzten Auslandsaufenthalt eingetreten sind.
Bei Versicherungsfällen, die in den USA, in US-Territorien oder in Kanada eintreten, sowie bei dort geltend gemachten Ansprüchen werden unsere Aufwendungen für Kosten als Leistungen auf die Deckungssumme angerechnet.
Zu den Kosten zählen:
- Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten,
- Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles,
- Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die uns nicht selbst entstehen.
Dies gilt auch dann, wenn die Kosten auf unsere Weisung hin entstanden sind.
Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Ansprüche auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder exemplary damages.
Unsere Leistung erfolgt in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, gelten unsere Verpflichtungen zu dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt auch für Haftpflichtfälle, die während eines vorübergehenden oder unbegrenzten Auslandsaufenthalts eintreten, wenn sie auf eine versicherte Handlung oder ein versichertes Risiko im Inland zurückgehen. Für Fälle in den USA, US-Territorien und Kanada werden die Kosten der Schadenbearbeitung auf die Deckungssumme angerechnet. Entschädigungen mit Strafcharakter wie punitive oder exemplary damages sind nicht abgedeckt. Ausgezahlt wird in Euro; bei Zahlungsorten außerhalb der Europäischen Währungsunion gilt die Verpflichtung mit Anweisung des Betrags bei einem Geldinstitut innerhalb der Währungsunion als erfüllt.
Häufige Fragen
Bin ich auch bei Schäden im Ausland versichert?
Ja, eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Versicherungsfällen, wenn sie auf eine versicherte Handlung im Inland bzw. auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind und bei einem vorübergehenden oder unbegrenzten Auslandsaufenthalt eingetreten sind.
Was gilt bei Schadenfällen in den USA und Kanada?
Bei Versicherungsfällen, die in den USA, US-Territorien oder Kanada eintreten oder dort geltend gemacht werden, werden die Aufwendungen für Kosten als Leistungen auf die Deckungssumme angerechnet. Dazu zählen unter anderem Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten sowie Schadenermittlungskosten.
Sind Strafschadensersatzansprüche mitversichert?
Nein. Ansprüche auf Entschädigung mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder exemplary damages, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
In welcher Währung wird die Leistung erbracht?
Die Leistung erfolgt in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten der Europäischen Währungsunion, gilt die Verpflichtung mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem Geldinstitut innerhalb der Europäischen Währungsunion angewiesen ist.
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