Wer sich im Ruhestand befindet und allein eine selbständige Nebentätigkeit ausübt, ist in der Privathaftpflicht der DOMCURA für Schäden aus dieser Tätigkeit versichert – vorausgesetzt, der Jahresumsatz liegt bei höchstens 15.000 EUR, behördliche Auflagen werden eingehalten, eine Gewerbeanmeldung liegt vor und kein anderer Haftpflichtversicherer springt ein. Bestimmte Berufe wie Architekten, Ärzte oder Rechtsanwälte sind ausgeschlossen, und der Schutz gilt nur für ausgewählte Tätigkeiten wie Nachhilfe, Übersetzen oder Warenhandel.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden bei Ausübung einer selbständigen Nebentätigkeit.
Voraussetzung für die Gewährung des Versicherungsschutzes ist, dass
- Sie sich bereits im Ruhestand befinden,
- Sie allein tätig sind,
- der erzielte Jahresumsatz 15.000 EUR im Versicherungsjahr nicht übersteigt,
- behördliche Auflagen eingehalten werden,
- eine entsprechende Gewerbeanmeldung vorliegt,
- kein Versicherungsschutz durch eine andere Haftpflichtversicherung besteht.
Nicht versichert sind Architekten, Ingenieure, Steuerberater, Notare, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Ärzte.
Selbständige Nebentätigkeit
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer allein ausgeübten selbständigen Nebentätigkeit bis zu einem Gesamtumsatz von maximal 15.000 EUR im Versicherungsjahr. Voraussetzung ist, dass hierfür kein Versicherungsschutz durch eine andere Haftpflichtversicherung besteht.
Dabei muss es sich um eine der folgenden nebenberuflichen Tätigkeiten handeln:
- Alleinunterhalter
- Übersetzer
- Daten- und Texterfassung
- Nachhilfe
- Vertrieb von Kosmetika (ohne Herstellung), Schmuck, Souvenirs, Dessous, Geschirr, Kochgeräten, Haushaltsreinigungsmittel, -waren, -geräten
- Kunsthandwerker
- Töpfer
- Nachhilfe- und Musikunterricht
- Fitnesskurse
- Verkauf auf Flohmärkten und Basaren
- Botendienst
- Markt- und Meinungsforschung
- Warenhandel
- Handarbeiten
- Tierbetreuung
Was bedeutet das konkret?
Wer im Ruhestand ist und allein eine selbständige Nebentätigkeit ausübt, kann für Schäden aus dieser Tätigkeit versichert sein. Dafür müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein: höchstens 15.000 EUR Jahresumsatz, Einhaltung behördlicher Auflagen, eine vorliegende Gewerbeanmeldung und kein bestehender Schutz durch eine andere Haftpflichtversicherung. Der Schutz gilt nur für bestimmte, ausdrücklich genannte Tätigkeiten, während einige Berufsgruppen wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten ausgeschlossen sind.
Häufige Fragen
Welche Bedingungen müssen für den Versicherungsschutz einer selbständigen Nebentätigkeit erfüllt sein?
Sie müssen sich bereits im Ruhestand befinden, allein tätig sein, dürfen einen Jahresumsatz von 15.000 EUR im Versicherungsjahr nicht übersteigen, müssen behördliche Auflagen einhalten, eine Gewerbeanmeldung vorweisen und es darf kein Versicherungsschutz durch eine andere Haftpflichtversicherung bestehen.
Bis zu welchem Umsatz ist die selbständige Nebentätigkeit versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer allein ausgeübten selbständigen Nebentätigkeit bis zu einem Gesamtumsatz von maximal 15.000 EUR im Versicherungsjahr, sofern hierfür kein Schutz durch eine andere Haftpflichtversicherung besteht.
Welche Berufsgruppen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Nicht versichert sind Architekten, Ingenieure, Steuerberater, Notare, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Ärzte.
Welche nebenberuflichen Tätigkeiten sind erfasst?
Erfasst sind unter anderem Alleinunterhalter, Übersetzer, Daten- und Texterfassung, Nachhilfe, der Vertrieb von Kosmetika (ohne Herstellung), Schmuck oder Haushaltswaren, Kunsthandwerker, Töpfer, Musikunterricht, Fitnesskurse, Verkauf auf Flohmärkten und Basaren, Botendienst, Markt- und Meinungsforschung, Warenhandel, Handarbeiten und Tierbetreuung.
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