In der Privathaftpflicht von DOMCURA ist die gesetzliche Haftpflicht bei zahlreichen Freizeitaktivitäten mitversichert – etwa beim Besitz und Gebrauch von Fahrrädern, bei der Ausübung von Sport, beim erlaubten privaten Umgang mit bestimmten Waffen und Munition sowie beim erlaubten Abbrennen eines privaten Kleinfeuerwerks. Dabei gelten klar benannte Grenzen, etwa der Ausschluss jagdlicher Betätigung und der Teilnahme an bestimmten Rennen.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht in den folgenden Fällen:
- aus dem Besitz und Gebrauch von Fahrrädern. Mitversichert ist außerdem die Teilnahme an Radrennen und die Vorbereitung hierzu, an denen Sie privat und nicht als Lizenzfahrer teilnehmen. Voraussetzung ist, dass hierfür kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
- aus der Ausübung von Sport. Ausgenommen ist eine jagdliche Betätigung. Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche infolge der Teilnahme an Pferde-, Kraftfahrzeug- oder sonstigen Rennen sowie deren Vorbereitung (Training).
- aus dem erlaubten privaten Besitz und dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen. Nicht mitversichert ist die Verwendung zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.
- für Schäden durch das erlaubte Abbrennen eines privaten Kleinfeuerwerks. Kleinfeuerwerke sind pyrotechnische Gegenstände der Klasse II.
Was bedeutet das konkret?
Bei typischen Freizeitaktivitäten ist die gesetzliche Haftpflicht mitversichert. Dazu zählen das Fahrradfahren einschließlich privater Radrennen ohne Lizenz, die Ausübung von Sport, der erlaubte private Umgang mit bestimmten Waffen und Munition sowie das erlaubte Abbrennen eines privaten Kleinfeuerwerks. Für jeden Bereich gelten allerdings bestimmte Einschränkungen, etwa der Ausschluss jagdlicher Betätigung, bestimmter Rennen oder der Nutzung zu strafbaren Zwecken.
Häufige Fragen
Bin ich beim Fahrradfahren und bei Radrennen versichert?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz und Gebrauch von Fahrrädern. Auch die Teilnahme an Radrennen und deren Vorbereitung ist mitversichert, wenn Sie privat und nicht als Lizenzfahrer teilnehmen und kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
Gilt der Schutz auch bei sportlicher Betätigung?
Ja, die Ausübung von Sport ist mitversichert. Ausgenommen ist jedoch eine jagdliche Betätigung. Kein Versicherungsschutz besteht zudem für Haftpflichtansprüche infolge der Teilnahme an Pferde-, Kraftfahrzeug- oder sonstigen Rennen sowie deren Vorbereitung (Training).
Ist der private Umgang mit Waffen mitversichert?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem erlaubten privaten Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen. Nicht versichert ist die Verwendung zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen.
Sind Schäden durch ein Feuerwerk abgedeckt?
Ja, Schäden durch das erlaubte Abbrennen eines privaten Kleinfeuerwerks sind mitversichert. Als Kleinfeuerwerke gelten pyrotechnische Gegenstände der Klasse II.
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