In der Privathaftpflicht von DOMCURA ist die gesetzliche Haftpflicht als privater Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, Nutztieren zu eigenwirtschaftlichen Zwecken, gezähmten Kleintieren, Bienen und erlaubt gehaltenen wilden Kleintieren abgesichert. Zusätzlich werden notwendige Aufwendungen für behördlich veranlasste Maßnahmen zum Einfangen eines entwichenen Tieres bis 5.000 EUR je Schadenereignis übernommen, während das Halten von Hunden, Pferden und Nutztieren zu gewerblichen Zwecken ausgeschlossen ist.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als privater Halter oder Hüter von:
- zahmen Haustieren, wie z. B. Katzen, Kaninchen, Tauben,
- Nutztieren (z. B. Rinder, Schweine, Schafe) zu eigenwirtschaftlichen Zwecken,
- gezähmten Kleintieren, wie z. B. Singvögeln, Papageien, Hamstern, Meerschweinchen, Fröschen, Kröten, Schildkröten, Mäusen,
- Bienen,
- im eigenen Haushalt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erlaubt und artgerecht gehaltenen wilden Kleintieren (auch giftiger), wie z. B. Spinnen, Skorpione, Schlangen, Eidechsen, Leguane, Geckos, Warane, Chamäleons und Wanderratten.
Mitversichert ist der Ersatz notwendiger Aufwendungen zur Gefahrenabwehr aufgrund behördlich veranlasster Maßnahmen zum Einfangen eines versehentlich entwichenen Tieres. Dies gilt bis zu einem Betrag von 5.000 EUR je Schadenereignis.
Nicht versichert ist das Halten von Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, sonstigen wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. Gegebenenfalls ist hierfür gesondert Versicherungsschutz zu beantragen.
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht:
- als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde,
- als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde zu privaten Zwecken,
- als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke (Schlitten, Kutschen) zu privaten Zwecken,
- als Halter von ausgebildeten Signal-, Blinden- und Behindertenbegleithunden,
soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer. Ausgenommen hiervon sind Personenschäden.
Für versicherungspflichtige Hunde besteht Vorsorgeversicherungsschutz in Höhe der vertraglichen Deckungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht, wenn man privat bestimmte Tiere hält oder hütet – etwa zahme Haustiere, Kleintiere, Bienen oder Nutztiere zu eigenwirtschaftlichen Zwecken. Entwischt ein Tier versehentlich und muss es aufgrund behördlicher Anordnung eingefangen werden, werden die notwendigen Kosten bis 5.000 EUR je Schadenereignis übernommen. Das Halten von Hunden, Pferden und Nutztieren zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken ist nicht abgedeckt. Wer fremde Hunde oder Pferde privat hütet, reitet oder fährt, ist mitversichert, sofern dafür keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Häufige Fragen
Welche Tiere sind über die Privathaftpflicht mitversichert?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als privater Halter oder Hüter von zahmen Haustieren wie Katzen oder Kaninchen, Nutztieren zu eigenwirtschaftlichen Zwecken, gezähmten Kleintieren, Bienen sowie erlaubt und artgerecht gehaltenen wilden Kleintieren (auch giftiger).
Wird das Einfangen eines entlaufenen Tieres bezahlt?
Ja. Notwendige Aufwendungen zur Gefahrenabwehr aufgrund behördlich veranlasster Maßnahmen zum Einfangen eines versehentlich entwichenen Tieres sind bis 5.000 EUR je Schadenereignis mitversichert.
Sind Hunde und Pferde über diesen Schutz abgedeckt?
Das eigene Halten von Hunden und Pferden ist nicht versichert. Mitversichert ist jedoch die Haftpflicht als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde und als Reiter fremder Pferde zu privaten Zwecken, soweit kein Schutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Sind Schäden am geliehenen Tier oder Fuhrwerk versichert?
Haftpflichtansprüche der Tierhalter, -eigentümer oder Fuhrwerkseigentümer sind nicht versichert. Eine Ausnahme gilt nur für Personenschäden.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung Top 2024