In der Privathaftpflichtversicherung der DOMCURA für den öffentlichen Dienst bleiben bestimmte Tätigkeiten und Situationen ohne Versicherungsschutz, etwa Schäden durch Schienenfahrzeuge, durch Sprengungen und das Entschärfen von Munition sowie durch Bauarbeiten. Ausgeschlossen sind zudem Schäden aus der Verwaltung von Grundstücken und aus dem Gebrauch von Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen, solange nichts anderes vereinbart wurde.
Zusätzlich zu den Ausschlüssen der Privathaftpflichtversicherung besteht kein Versicherungsschutz für folgende Schäden:
- durch Schienenfahrzeuge
- durch Sprengungen und Entschärfen von Munition
- durch Bauarbeiten irgendwelcher Art, durch Verwaltung und Betreuung von Straßen, Wegen und Brücken, Wasserstraßen und Schifffahrtswegen, aus der Betätigung im Flugsicherungsdienst sowie aus der Führung wirtschaftlicher Betriebe
- aus der Verwaltung von Grundstücken
- als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs oder Anhängers verursacht werden, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist
Was bedeutet das konkret?
Zusätzlich zu den allgemeinen Ausschlüssen der Privathaftpflichtversicherung gibt es beim Baustein für den öffentlichen Dienst weitere Bereiche, die nicht abgedeckt sind. Dazu zählen unter anderem Schäden durch Schienenfahrzeuge, Sprengungen, das Entschärfen von Munition, Bauarbeiten oder die Verwaltung von Grundstücken. Auch Schäden, die als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Fahrzeugs oder Anhängers durch dessen Gebrauch entstehen, sind ausgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Schienenfahrzeuge mitversichert?
Nein, für Schäden durch Schienenfahrzeuge besteht kein Versicherungsschutz.
Wie sieht es mit Schäden durch Bauarbeiten aus?
Schäden durch Bauarbeiten irgendwelcher Art sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, ebenso Schäden aus der Verwaltung und Betreuung von Straßen, Wegen und Brücken, Wasserstraßen und Schifffahrtswegen.
Gelten diese Ausschlüsse zusätzlich zu denen der Privathaftpflicht?
Ja, diese Ausschlüsse bestehen neben den Ausschlüssen der Privathaftpflichtversicherung.
Sind Schäden durch den Gebrauch eines Fahrzeugs abgedeckt?
Schäden als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers, die durch den Gebrauch verursacht werden, sind ausgeschlossen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2024