Verbessert DOMCURA in der Privathaftpflichtversicherung die Bedingungen für neue Verträge ohne Zusatzbeitrag, profitieren auch bestehende Verträge automatisch von diesen Vorteilen – und zwar für alle Leistungsfälle, die ab dem Gültigkeitstag neu eintreten. Werden die Bedingungen dagegen gegen einen neuen Beitrag geändert, erfolgt eine Umstellung zur nächsten Hauptfälligkeit, wobei ein Beitragsanstieg auf höchstens zehn Prozent des Jahresbeitrags begrenzt ist und der Versicherungsnehmer widersprechen kann.
Werden während der Versicherungsdauer für neue Versicherungsverträge die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Privathaftpflichtversicherung oder die vereinbarten Besonderen Bedingungen geändert, gilt Folgendes: Erfolgt die Änderung ausschließlich zu Gunsten des Versicherungsnehmers und wird dafür kein Zusatzbeitrag berechnet, so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für den bestehenden Vertrag. Dies gilt für alle Leistungsfälle, die ab diesem Zeitpunkt neu eintreten. Der Versicherungsnehmer wird über die Änderungen und Verbesserungen informiert.
Änderung des Leistungsumfangs mit Tarifanpassung – Innovationsklausel bei Beitragsänderung
Werden während der Versicherungsdauer für neue Versicherungsverträge dieses Privathaftpflichtkonzeptes die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Privathaftpflichtversicherung oder die vereinbarten Besonderen Bedingungen geändert und wird hierfür ein neuer Beitrag ermittelt, so wird der Versicherungsvertrag ab der ersten Hauptfälligkeit nach der Änderung auf das neue Tarif- und Bedingungswerk umgestellt.
Die im Bedingungswerk enthaltenen Änderungen werden nicht individuell beurteilt. Sie sind auf die Bedürfnisse aller Versicherten ausgelegt. Durch sie kann sich der Beitrag für diese Versicherung verändern. Eine Erhöhung bleibt dabei auf 10 % des Jahresbeitrags begrenzt.
Der Versicherungsnehmer ist zu informieren – sowohl über Beitragsunterschiede als auch über wesentliche Änderungen des Versicherungs- und Leistungsumfangs, vor allem auch über Schlechterstellungen.
Widerspricht der Versicherungsnehmer einer Umstellung auf das neue Tarif- und Bedingungswerk, besteht der bisherige Vertrag unverändert zu den bis dahin geltenden Bedingungen fort. Gleichzeitig entfallen die Regelungen der Innovationsklausel. Künftige Änderungen im Leistungsumfang finden für diesen Vertrag dann keine Berücksichtigung mehr.
Tritt zwischen der Einführung des neuen Tarif- und Bedingungswerkes und der ersten Hauptfälligkeit ein Versicherungsfall ein, der nur nach dem neuen Tarif- und Bedingungswerk versichert ist, wird dem Versicherungsnehmer die Umstellung des Vertrages bereits ab der Einführung des neuen (geänderten) Tarif- und Bedingungswerks angeboten.
Was bedeutet das konkret?
Verbessert der Versicherer die Bedingungen für neue Verträge ohne zusätzliche Kosten, gelten diese Vorteile automatisch auch für den bestehenden Vertrag, und zwar für neu eintretende Leistungsfälle. Wird dagegen eine Änderung mit einem neuen Beitrag verbunden, stellt der Versicherer den Vertrag zur nächsten Hauptfälligkeit um, wobei ein Beitragsanstieg höchstens 10 % des Jahresbeitrags betragen darf. Der Versicherungsnehmer wird über Beitragsunterschiede und wesentliche Änderungen informiert und kann der Umstellung widersprechen; dann läuft der alte Vertrag weiter, künftige Verbesserungen greifen aber nicht mehr.
Häufige Fragen
Profitiere ich automatisch von späteren Verbesserungen der Bedingungen?
Ja. Werden die Bedingungen für neue Verträge ausschließlich zu Gunsten des Versicherungsnehmers und ohne Zusatzbeitrag geändert, gelten die neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für Ihren bestehenden Vertrag – für alle Leistungsfälle, die ab diesem Zeitpunkt neu eintreten.
Wie stark darf sich mein Beitrag bei einer Bedingungsumstellung erhöhen?
Wenn für geänderte Bedingungen ein neuer Beitrag ermittelt wird, kann sich der Beitrag verändern. Eine Erhöhung bleibt jedoch auf 10 % des Jahresbeitrags begrenzt.
Was passiert, wenn ich einer Umstellung auf das neue Tarif- und Bedingungswerk widerspreche?
Dann besteht der bisherige Vertrag unverändert zu den bis dahin geltenden Bedingungen fort. Gleichzeitig entfallen die Regelungen der Innovationsklausel, sodass künftige Änderungen im Leistungsumfang für diesen Vertrag nicht mehr berücksichtigt werden.
Ab wann wird mein Vertrag bei einer beitragswirksamen Änderung umgestellt?
Grundsätzlich ab der ersten Hauptfälligkeit nach der Änderung. Tritt jedoch vorher ein Versicherungsfall ein, der nur nach dem neuen Bedingungswerk versichert ist, wird die Umstellung bereits ab Einführung des neuen Tarif- und Bedingungswerks angeboten.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2024