Bei der Privathaftpflicht von DOMCURA für Lehrer und Erzieher greift der Versicherungsschutz auch bei vorübergehendem dienstlichen Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr sowie bei Besitz- und Tätigkeitsschäden an Akten, Schriftstücken und beweglichen Sachen. Abgedeckt sind zudem der Verlust fremder Schlüssel mit klaren Höchstsummen, das Datenschutzrisiko, der Umgang mit radioaktiven Stoffen im Experimentalunterricht sowie bestimmte Vermögensschäden.
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht bei vorübergehendem dienstlichen Auslandsaufenthalt bis zu einer Dauer von einem Jahr. Die Leistungen der Versicherer erfolgen in Euro. Die Verpflichtung des Versicherers gilt in dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist.
Besitz- und Tätigkeitsschäden
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Sachschäden an Akten und anderen für die Sachbehandlung in Betracht kommenden Schriftstücken sowie an sonstigen beweglichen Sachen (auch von Dritten), die das Objekt der versicherten Betätigung bilden.
Verlust von Schlüsseln
Eingeschlossen ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen von fremden Schlüsseln (auch General- und Hauptschlüssel) oder Codekarten. Diese müssen Ihnen zu beruflichen, gewerblichen oder dienstlichen Zwecken überlassen worden sein und sich regelmäßig in Ihrem Gewahrsam befunden haben.
Übernommen werden ausschließlich Kosten:
- für eine notwendige Auswechslung oder Änderung von Schlössern und Schließanlagen
- für die Anfertigung von Ersatzschlüsseln
- für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (z. B. Notschloss)
- für einen notwendigen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde
Dies gilt für eigene, selbstbewohnte oder fremde Räumlichkeiten, für fremde Möbel, Tresore sowie bewegliche Sachen.
Ausgeschlossen bleiben insbesondere Folgeschäden, die sich aus dem Schlüsselverlust ergeben (z. B. Diebstahl, Vandalismus).
Die Höchstersatzleistung für derartige Schäden je Schadenereignis beträgt für Sachschäden 30.000,- Euro und ist auf 60.000,- Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres begrenzt.
Datenschutzrisiko
Versichert ist gesetzliche Haftpflicht wegen materieller sowie immaterieller Schäden aus Verstößen gegen personenbezogene Bestimmungen in Datenschutzgesetzen.
Besitz und Verwendung von radioaktiven Stoffen
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Besitz und Verwendung von radioaktiven Stoffen anlässlich des naturwissenschaftlichen Experimentalunterrichts, soweit hierfür nicht behördlich der Nachweis einer Deckungsvorsorge verlangt wird.
Nicht versichert bleiben Haftpflichtansprüche wegen genetischer Schäden und aus Schadenfällen von Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit aus beruflichem oder wissenschaftlichem Anlass den Wirkungen dieser Stoffe oder Strahlen ausgesetzt sind.
Vermögensschäden
Mitversichert sind Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind. Die Ausschlüsse für Vermögensschäden bleiben bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Für Lehrer und Erzieher sind über die Privathaftpflicht mehrere besondere Risiken abgesichert: der vorübergehende dienstliche Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr, Schäden an Akten, Schriftstücken und anderen beweglichen Sachen, der Verlust fremder Schlüssel und Codekarten sowie das Datenschutzrisiko. Auch der Umgang mit radioaktiven Stoffen im naturwissenschaftlichen Experimentalunterricht und bestimmte Vermögensschäden sind erfasst. Für den Schlüsselverlust gelten klare Höchstsummen von 30.000 Euro je Schadenereignis und 60.000 Euro pro Versicherungsjahr, während Folgeschäden aus dem Schlüsselverlust ausgeschlossen bleiben.
Häufige Fragen
Bin ich auch bei einem dienstlichen Aufenthalt im Ausland versichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht ist bei vorübergehendem dienstlichen Auslandsaufenthalt bis zu einer Dauer von einem Jahr mitversichert. Die Leistungen erfolgen in Euro.
Welche Kosten werden beim Verlust fremder Schlüssel übernommen?
Übernommen werden ausschließlich Kosten für die notwendige Auswechslung oder Änderung von Schlössern und Schließanlagen, für die Anfertigung von Ersatzschlüsseln, für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen wie ein Notschloss sowie für einen notwendigen Objektschutz bis zu 14 Tagen ab Feststellung des Verlusts. Folgeschäden wie Diebstahl oder Vandalismus sind ausgeschlossen.
Wie hoch ist die maximale Ersatzleistung bei einem Schlüsselverlust?
Die Höchstersatzleistung für Sachschäden beträgt 30.000,- Euro je Schadenereignis und ist auf 60.000,- Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres begrenzt.
Ist der Umgang mit radioaktiven Stoffen im Unterricht abgedeckt?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Besitz und Verwendung radioaktiver Stoffe im naturwissenschaftlichen Experimentalunterricht, soweit hierfür nicht behördlich der Nachweis einer Deckungsvorsorge verlangt wird. Ansprüche wegen genetischer Schäden und aus Schadenfällen beruflich oder wissenschaftlich exponierter Personen bleiben ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2024