In der Privathaftpflicht der DOMCURA sind über den Komfort-Schutz zusätzliche besondere Risiken abgesichert: etwa Schäden durch nicht deliktsfähige mitversicherte Personen bis zu 20.000.000 Euro, eitskollegen zugefügte Sachschäden, Gefälligkeitsschäden beim Umzugshelfen, geringfügige nebenberufliche Tätigkeiten bis 15.000 Euro Jahresumsatz, das Weiterarbeiten im Ruhestand bis 50.000 Euro Jahresgehalt sowie Persönlichkeits-, Namensrechts- und Diskriminierungsschäden und Gewässerschäden durch Heizöl- oder Flüssiggastanks.
Wenn Sie es wünschen, leisten wir für Schäden durch nicht deliktsfähige mitversicherte Personen. Der Versicherer wird sich auf den Einwand der Deliktunfähigkeit bzw. der fehlenden Haftung nicht berufen. Wir behalten uns Rückgriffsansprüche wegen unserer Aufwendungen gegen schadenersatzpflichtige Dritte vor, soweit diese nicht versicherte Personen dieses Vertrags sind.
Beispiel: Die Kindergärtnerin verletzt ihre Aufsichtspflicht und das mitversicherte Kind verursacht einen Schaden.
Die Höchstersatzleistung für derartige Schäden je Schadenereignis beträgt 20.000.000,- Euro. Bei Personenschäden gelten maximal 15.000.000,- Euro je geschädigte Person. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Arbeitskollegen zugefügte Sachschäden
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht für Sachschäden, die Ihren Arbeitskollegen infolge einer betrieblich und arbeitsvertraglich veranlassten Tätigkeit entstehen.
Die Höchstersatzleistung für derartige Schäden je Schadenereignis beträgt die für Sachschäden genommene Versicherungssumme. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Gefälligkeitshandlungen
Wenn Sie es wünschen, leisten wir für Schäden im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses. Der Versicherer wird sich nicht auf den Einwand der Gefälligkeit bzw. der fehlenden Haftung berufen.
Beispiel: Sie helfen beim Umzug eines Freundes und beschädigen ein Fernsehgerät.
Voraussetzung ist, dass für den Schaden kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Ein Mitverschulden des Geschädigten wird bei der Leistung berücksichtigt.
Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Nebenberufliche, freiberufliche Tätigkeit
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus selbständigen, nebenberuflichen Tätigkeiten mit einem jährlichen Gesamtumsatz von maximal 15.000,- Euro, sofern es sich hierbei um folgende Tätigkeiten handelt:
- Erteilen von Nachhilfeunterricht
- Vertrieb von Kosmetik, Kerzen, Schmuck, Dessous, Geschirr, Kochgeräte
- Erteilung von Fitnesskursen und Trainerstunden
- Mitwirkung an Karnevalsveranstaltungen
- Erteilung von Musikunterricht
- einen sogenannten Flohmarkt- oder Basarverkauf
Voraussetzung ist außerdem, dass keine Angestellten beschäftigt werden.
Ausgeschlossen sind alle Tätigkeiten, für die eine Pflichtversicherung vorgeschrieben ist.
Beispiele: Rechtsanwalt, Versicherungsvermittler oder Architekt.
Darüber hinaus ausgeschlossen sind Heilberufe.
Beispiele: Arzt oder Geburtshelfer.
Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der jährliche Gesamtumsatz 15.000,- Euro übersteigt.
Die Höchstersatzleistung für derartige Schäden je Schadenereignis beträgt die für Sachschäden genommene Versicherungssumme. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Ruhestand, Vorruhestand und passive Altersteilzeit
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren eines Betriebes, Gewerbes oder Berufes, wenn Sie im Ruhestand, Vorruhestand oder in passiver Altersteilzeit sind und weiterhin eine berufliche Tätigkeit als Angestellter/Arbeitnehmer ausüben. Das Gesamtjahresgehalt dieser Tätigkeit darf 50.000,- Euro nicht übersteigen. Wird dieses Jahresgehalt überschritten, so entfällt die Mitversicherung. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung gelten hierfür nicht.
Nicht versichert sind:
- Tätigkeiten im eigenen Betrieb
- Tätigkeiten als Architekten, Ingenieure, Steuerberater, Notare, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Ärzte
- Planungs- und Planungsfolgeschäden
Erlangen Sie oder mitversicherte Personen Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Die Höchstersatzleistung für derartige Schäden je Schadenereignis beträgt die für Sachschäden genommene Versicherungssumme. Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Einschluss von Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen.
Einschluss von Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen.
Gewässerschäden durch Heizöl- oder Flüssiggastank
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht für Gewässerschäden, sofern diese aus einem Heizöltank und/oder einem Flüssiggastank einer mitversicherten Wohnung/Immobilie resultieren.
Wenn mit den Anlagen die genannten Beschränkungen überschritten werden, entfällt der Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung.
Im Übrigen gelten die besonderen Bedingungen zu den Umweltrisiken (BB-Umwelt).
Was bedeutet das konkret?
Über diesen Baustein sind zusätzliche private Haftungsrisiken abgesichert, die über den normalen Umfang hinausgehen. Dazu zählen Schäden durch nicht deliktsfähige mitversicherte Personen, Sachschäden bei Arbeitskollegen, Gefälligkeitsschäden, bestimmte kleine nebenberufliche Tätigkeiten und das Weiterarbeiten im Ruhestand. Für jeden Bereich gelten eigene Höchstersatzleistungen, Voraussetzungen und Ausschlüsse, und die Leistungen werden auf die Pauschal-Versicherungssumme und die Jahreshöchstersatzleistung angerechnet.
Häufige Fragen
Sind Schäden abgedeckt, die kleine Kinder verursachen?
Ja. Auf Wunsch leistet der Versicherer für Schäden durch nicht deliktsfähige mitversicherte Personen und beruft sich nicht auf die Deliktunfähigkeit oder fehlende Haftung. Die Höchstersatzleistung beträgt 20.000.000 Euro je Schadenereignis, bei Personenschäden maximal 15.000.000 Euro je geschädigte Person.
Ist eine nebenberufliche Tätigkeit mitversichert?
Ja, aber nur für bestimmte selbständige, nebenberufliche Tätigkeiten mit einem jährlichen Gesamtumsatz von maximal 15.000 Euro und ohne Angestellte, etwa Nachhilfe, Musikunterricht, Fitnesskurse oder Flohmarktverkauf. Bei Überschreiten des Umsatzes ist der Versicherer leistungsfrei. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten mit vorgeschriebener Pflichtversicherung sowie Heilberufe.
Bin ich versichert, wenn ich einem Freund beim Umzug helfe und etwas beschädige?
Ja, im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses leistet der Versicherer auf Wunsch, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Ein Mitverschulden des Geschädigten wird bei der Leistung berücksichtigt.
Bin ich versichert, wenn ich im Ruhestand weiterarbeite?
Ja, wenn Sie im Ruhestand, Vorruhestand oder in passiver Altersteilzeit eine berufliche Tätigkeit als Angestellter/Arbeitnehmer ausüben und das Gesamtjahresgehalt 50.000 Euro nicht übersteigt. Bei Überschreiten entfällt die Mitversicherung. Ausgenommen sind unter anderem Tätigkeiten im eigenen Betrieb und bestimmte freie Berufe.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2024