Bei der Privathaftpflicht der DOMCURA besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn keine unmittelbar geltenden Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen sowie Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland dagegensprechen. Gleiches gilt für entsprechende Sanktionen der USA gegenüber dem Iran, sofern dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Unabhängig von den übrigen Vertragsbestimmungen besteht Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen. Gemeint sind hier Sanktionen und Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
Dies gilt ebenfalls für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die von den Vereinigten Staaten von Amerika in Bezug auf den Iran erlassen werden. Voraussetzung ist, dass dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift nur so weit und so lange, wie ihm keine geltenden Sanktionen oder Embargos entgegenstehen. Das betrifft Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland. Auch US-Sanktionen gegen den Iran werden berücksichtigt, allerdings nur, wenn ihnen keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen. Diese Regelung gilt zusätzlich zu allen anderen Vertragsbestimmungen.
Häufige Fragen
Wann greift der Versicherungsschutz trotz Embargobestimmung nicht?
Der Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Werden auch US-Sanktionen berücksichtigt?
Ja, auch Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der USA in Bezug auf den Iran werden berücksichtigt, sofern dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Gilt diese Bestimmung zusätzlich zu den anderen Vertragsregelungen?
Ja, die Embargobestimmung gilt unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2024