Bei der Privathaftpflicht der DOMCURA erstreckt sich der Schutz auch auf die Tätigkeit als vom Vormundschaftsgericht bestellter Betreuer oder Vormund sowie auf Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Ebenso mitversichert sind pflegebedürftige Eltern, Schwiegereltern, Großeltern, Partner und Kinder – auch dann, wenn sie sich in einer Pflegeeinrichtung oder einem Seniorenheim befinden.
Versichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht sowie die Ihrer mitversicherten Partnerin aus der Tätigkeit als vom Vormundschaftsgericht bestellter Betreuer oder Vormund.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Haftpflichtansprüche der betreuten Person und der weiteren mitversicherten Personen untereinander.
- soweit diese kraft Gesetz zur Aufsicht über eigene minderjährige Kinder verpflichtet sind.
In häuslicher Gemeinschaft lebende Personen
Mitversichert sind die Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Eine häusliche Gemeinschaft mit Ihnen besteht, wenn ein gemeinsames Familienleben mit einem bestimmten örtlichen Mittelpunkt stattfindet und auf Dauer angelegt ist.
Pflegebedürftige Personen und Verwandte
Mitversichert sind:
- von pflegebedürftigen Eltern, Schwiegereltern und Großeltern, auch wenn sie sich in einer Pflegeeinrichtung/einem Seniorenheim oder dergl. befinden. Dies gilt auch für Eltern-, Schwieger- und Großelternteile des mitversicherten Lebenspartners.
- ihr pflegebedürftiger Ehepartner oder Partner, auch wenn sie sich in einer Pflegeeinrichtung oder dergl. befinden.
- ihre pflegebedürftigen Kinder, die sich wegen einer körperlichen oder geistigen Behinderung in einer Pflegeeinrichtung oder dergl. befinden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst auch die gesetzliche Haftpflicht aus einer vom Vormundschaftsgericht angeordneten Betreuer- oder Vormundtätigkeit, allerdings nicht für Ansprüche der betreuten Person und der weiteren mitversicherten Personen gegeneinander. Als mitversichert gelten außerdem Personen, die mit Ihnen dauerhaft und mit gemeinsamem örtlichem Mittelpunkt in häuslicher Gemeinschaft leben. Auch bestimmte pflegebedürftige Angehörige sind eingeschlossen, selbst wenn sie in einer Pflegeeinrichtung oder einem Seniorenheim untergebracht sind.
Häufige Fragen
Ist die Tätigkeit als gerichtlich bestellter Betreuer oder Vormund mitversichert?
Ja, versichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht sowie die Ihrer mitversicherten Partnerin aus der Tätigkeit als vom Vormundschaftsgericht bestellter Betreuer oder Vormund.
Sind Ansprüche zwischen der betreuten Person und weiteren mitversicherten Personen abgedeckt?
Nein, Haftpflichtansprüche der betreuten Person und der weiteren mitversicherten Personen untereinander sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Wann liegt eine häusliche Gemeinschaft vor?
Eine häusliche Gemeinschaft besteht, wenn ein gemeinsames Familienleben mit einem bestimmten örtlichen Mittelpunkt stattfindet und auf Dauer angelegt ist.
Sind pflegebedürftige Angehörige auch in einem Pflegeheim mitversichert?
Ja, pflegebedürftige Eltern, Schwiegereltern, Großeltern, der Ehepartner oder Partner sowie behinderte Kinder sind mitversichert, auch wenn sie sich in einer Pflegeeinrichtung oder einem Seniorenheim befinden.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2024