Wer in der DOMCURA Privathaftpflicht einen Schaden verursacht, erfährt hier, welche Leistungen der Versicherer übernimmt: Er prüft die Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche auf eigene Kosten ab und stellt berechtigte Ansprüche frei oder zahlt den erstattungsfähigen Schaden. Zugleich werden die Vollmachten des Versicherers zur Schadenabwicklung und Prozessführung sowie die Begrenzungen der Leistungen durch Versicherungssumme, Jahreshöchstersatzleistung, Serienschaden und Selbstbeteiligung beschrieben.
Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungen:
Prüfung der Haftpflichtfrage
Der Versicherer prüft, ob die gegen Sie oder eine mitversicherte Person erhobenen Schadensersatzansprüche berechtigt sind.
Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche
Soweit die gegen Sie oder eine mitversicherte Person erhobenen Schadensersatzansprüche unberechtigt sind, wehrt der Versicherer sie ab. Der Versicherer führt den Rechtsstreit auf seine Kosten.
Freistellung oder Erstattung berechtigter Ansprüche
Soweit die gegen Sie oder eine mitversicherte Person gestellten Ansprüche berechtigt sind, stellt der Versicherer sie frei oder zahlt den erstattungsfähigen Schaden.
Wenn Sie einen Gegenstand beschädigen, ersetzt der Versicherer die Reparaturkosten. Übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten den Zeitwert der Sache, zahlt der Versicherer statt der Reparaturkosten den Zeitwert. Unter dem Zeitwert versteht man den Neuwert einer Sache abzüglich eines Geldbetrages für Alter, Gebrauch und Abnutzung.
Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn Sie aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet sind und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse und Vergleiche, die von Ihnen ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Ist die Schadensersatzverpflichtung von Ihnen mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer Sie binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Vollmacht des Versicherers
Grundsatz
Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder zur Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen von Ihnen abzugeben.
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen Sie, ist der Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Der Versicherer führt den Rechtsstreit dann auf seine Kosten im Namen von Ihnen.
Strafverfahren
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für Sie vom Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Vollmacht des Versicherers bei einer zu zahlenden Rente
Erlangen Sie oder eine mitversicherte Person das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so ist der Versicherer bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben.
Begrenzungen der Leistungen
Versicherungssumme
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Die Versicherungssumme beträgt für Personen- und Sachschäden die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme.
Jahreshöchstersatzleistung
Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind die Entschädigungsleistungen des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
Serienschaden
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall (Serienschaden), der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
- auf derselben Ursache,
- auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem, Zusammenhang, oder
- auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln
beruhen.
Selbstbeteiligung
Falls vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall an der Entschädigungsleistung des Versicherers mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen. Die Regelung zur Versicherungssumme bleibt davon unberührt.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleibt der Versicherer auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet.
Aufwendungen des Versicherers
Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Anteilige Prozesskosten bei Übersteigen der Versicherungssumme
Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
Anteilige Rentenzahlung bei Übersteigen der Versicherungssumme
Haben Sie an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente vom Versicherer erstattet.
Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
Bei der Berechnung des Betrags, mit dem sich der Versicherungsnehmer an laufenden Rentenzahlungen beteiligen muss, wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt.
Verhaltensbedingte Mehrkosten trotz verlangter Erledigung durch den Versicherer
Falls die vom Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am Verhalten von Ihnen scheitert, hat der Versicherer für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer prüft, ob Schadensersatzansprüche gegen Sie berechtigt sind: Unberechtigte Ansprüche wehrt er auf eigene Kosten ab, berechtigte stellt er frei oder zahlt sie. Er darf im Namen des Versicherungsnehmers Erklärungen abgeben und Prozesse führen. Wie viel gezahlt wird, ist begrenzt – etwa durch die vereinbarte Versicherungssumme, eine Jahreshöchstgrenze, die Serienschadenregel und eine eventuelle Selbstbeteiligung. Übersteigen Ansprüche oder Rentenwerte die Versicherungssumme, erfolgt eine anteilige Kostentragung bzw. Erstattung.
Häufige Fragen
Was macht der Versicherer, wenn jemand Schadensersatz von mir verlangt?
Der Versicherer prüft zunächst, ob die Ansprüche berechtigt sind. Unberechtigte Ansprüche wehrt er auf seine Kosten ab, berechtigte Ansprüche stellt er frei oder er zahlt den erstattungsfähigen Schaden.
Wie wird ein beschädigter Gegenstand ersetzt?
Der Versicherer ersetzt die Reparaturkosten. Übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten den Zeitwert der Sache, zahlt er statt der Reparaturkosten den Zeitwert. Der Zeitwert ist der Neuwert abzüglich eines Geldbetrages für Alter, Gebrauch und Abnutzung.
Wie hoch ist die Leistung pro Jahr begrenzt?
Pro Versicherungsfall ist die Leistung auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist sie – wenn nichts anderes vereinbart wurde – auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
Was passiert, wenn ich eine vom Versicherer verlangte Erledigung des Anspruchs verweigere?
Scheitert die vom Versicherer verlangte Erledigung durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an Ihrem Verhalten, kommt der Versicherer für den ab der Weigerung entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht auf.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2024