Bei der Privathaftpflichtversicherung der DOMCURA können die Beiträge je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus gezahlt werden; die Versicherungsperiode beträgt dabei grundsätzlich ein Jahr und richtet sich bei kürzerer Vertragsdauer nach dieser.
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge auf unterschiedliche Weise gezahlt:
- durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
- oder als Einmalbeitrag im Voraus
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag kann in verschiedenen Rhythmen gezahlt werden – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder einmalig im Voraus. Welche Variante gilt, hängt von der getroffenen Vereinbarung ab. Die Versicherungsperiode umfasst in der Regel ein Jahr, selbst wenn der Vertrag über einen längeren Zeitraum läuft. Nur bei einer kürzeren Vertragsdauer ist die Versicherungsperiode genauso lang wie diese Vertragsdauer.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich den Beitrag bezahlen?
Je nach Vereinbarung können die Beiträge durch laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden. Alternativ ist auch ein Einmalbeitrag im Voraus möglich.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn der Vertrag kürzer als ein Jahr läuft?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung 2024